Sie möchten sich von Ihrem gut erhaltenen Auto trennen, wissen aber noch nicht wirklich, wie Sie das anstellen sollen? Im Grunde haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie verkaufen oder Sie verschenken es. Bei beiden Varianten gilt: Es fällt eine jede Menge Papierkram an.
Schriftlichkeit verhindert Probleme
Sobald ein Auto von einem Besitzer auf einen anderen übergeht, wird eine schriftliche Vereinbarung notwendig. Sie fragen sich, warum? Dies sei an einem ganz einfachen Beispiel veranschaulicht: Stellen Sie sich vor, Sie schenken Ihr Auto einem fremden Herrn, der das Auto ausschlachten möchte. Anschließend stellt dieser das Fahrzeug an einem Straßenrand ab und verschwindet spurlos. Der Kreislaufwirtschaft sowie dem Abfallgesetz zufolge müssten Sie als letzter Besitzer des Fahrzeugs dann mit einer Anzeige wegen umweltgefährdender Abfallentsorgung rechnen.
Kaufvertrag aufstellen
Im Normalfall verkaufen Autobesitzer ihr Fahrzeug an fremde Menschen weiter. Es empfiehlt sich, einen schriftlichen Kaufvertrag aufzusetzen. Dieser sollte unter anderem eine Formulierung enthalten, der Sie als Fahrzeugverkäufer von der Sachmängelhaftung befreit. Dadurch müssen Sie nur für jene Defekte aufkommen, die Ihnen bereits vor dem Verkauf des Fahrzeugs bekannt sind und die Sie dem Käufer verschwiegen haben.
Kfz-Zulassungsbehörde über Besitzerwechsel informieren
Wenn ein Fahrzeug seinen Besitzer wechselt, dann muss die Kfz-Zulassungsbehörde darüber in Kenntnis gesetzt werden. Musterbriefe über den Wechsel des Fahrzeughalters sind im Internet reichhaltig vorhanden.
Wichtige Bestandteile davon sind die das Kennzeichen des Fahrzeugs, die Adresse des neuen Besitzers und seine Bestätigung darüber, dass der ursprüngliche Fahrzeughalter ihm die Zulassungsbescheinigung überreicht hat. Schicken Sie auch Ihrem Versicherungsunternehmen umgehend den Kaufvertrag zu, damit dieses Bescheid weiß, mit welchem Datum das Fahrzeug seinen Besitzer gewechselt hat. Wenn Sie Ihr Fahrzeug lieber selbst abmelden möchten, anstatt diese Aufgabe dem neuen Besitzer zu überlassen, montieren Sie am Besten die Nummernschilder ab und übergeben Sie sie persönlich der Zulassungsbehörde.