Autofahren in Flip-Flops – Wird man von der Polizei dafür bestraft?

Im Sommer gehören Flip-Flops nach wie vor zu den beliebtesten Schuhen. Doch inzwischen wird oft behauptet, dass Autofahrer keine Flip-Flops tragen dürfen und dass sie, wenn sie es doch tun, mit einer Strafe rechnen müssen. Doch was ist an diesem Gerücht dran?

Grundsätzlich kann man nicht eindeutig sagen, ob das Autofahren mit Flip-Flops oder barfuß erlaubt ist. Denn es gibt keine Stelle in der Straßenverkehrsordnung, die vorschreibt, welche Schuhe beim Autofahren getragen werden dürfen. Trotzdem müssen Autofahrer einer bestimmten Sorgfaltspflicht gerecht werden. Das bedeutet, dass sie sich im Straßenverkehr so verhalten müssen, dass sie niemanden schädigen. Das Oberlandesgericht Bamberg hat zum Beispiel beschlossen, dass Autofahrer, die falsch besohlt fahren, ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen (Aktenzeichen: 2 Ss OWi 577/06). Folgen hat das allerdings nur im Ernstfall.

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Strengere Regeln für Busfahrer

Mit einer Strafe muss ein Autofahrer erst dann rechnen, wenn er einen Unfall verursacht. Aber auch nur, wenn die Ursache die falschen Schuhe gewesen sind. Diese Regelung gilt nicht nur für private, sondern auch für berufliche Autofahrer wie Busfahrer. Wer den PKW für berufliche Zwecke nutzt, der ist den Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet und daher müssen sie hinter dem Steuer auch richtige Schuhe tragen. Wenn sie das nicht einhalten, dann können sie auch dann belangt werden, wenn sie keinen Unfall verursacht haben.

Der Versicherungsschutz

Im Bereich der Unfallhaftpflicht sieht das Ganze etwas anders aus. Diese übernimmt den Schaden unabhängig davon, welches Schuhwerk während der Fahrt getragen wurde. Die Vollkaskoversicherung kann die Regulierung des Schadens jedoch teilweise oder ganz verweigern. Insbesondere gilt das dann, wenn der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat. Ob es sich beim Tragen von Flip-Flops allerdings um große Fahrlässigkeit handelt oder nicht, muss im Zweifel die Justiz klären. Autofahrer sind auf der sicheren Seite, sobald sich im Versicherungsvertag ein Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit befindet. Denn dann zahlt die Versicherung auch in diesem Fall. Trotzdem sollten Autofahrer andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden, denn mit festen Schuhen kann man in einer Gefahrensituation viel besser und schneller reagieren. Halten Sie daher im Sinne Ihrer Mitmenschen am besten Abstand von Flip-Flops, wenn Sie mir Ihrem Auto unterwegs sind.

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