Autounfall: Was tun, wenn die Kfz-Versicherung nicht zahlt?

Einmal nicht aufgepasst und schon ist es passiert: In Deutschland ereignen sich jährlich circa zwei Millionen Autounfälle – die meisten enden mit einem Sachschaden. Je größer der Schaden, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung nicht zahlt. Was Sie tun können, wenn der Schaden nicht übernommen wird.

Wer regelmäßig seine Versicherung zahlt, geht davon aus, dass die Versicherungsgesellschaft in einem Schadensfall die Kosten begleicht. Die Realität sieht allerdings etwas anders aus: Gerade wenn es um große Summen geht, wird nicht selten zwischen Versicherer und Versichertem um die Leistung gestritten. Viele Kunden wissen dann nicht, wie sie reagieren können, um zu ihrem Recht zu kommen. Der einzige Weg ist meist eine Beschwerde einzulegen. Im letzten Jahr haben sich rund 40.000 Deutsche bei den Aufsichtsbehörden über ihre Versicherung beschwert. Wie das funktioniert, lesen Sie unter anderem hier.

Abschleppdienst
Bild: line-of-sight / Fotolia.com

Ombudsmann entscheidet über individuellen Fall

Zunächst sollten Sie die Versicherungsunterlagen genau überprüfen, ob Sie wirklich berechtigt sind, Forderungen zu stellen. Ist dieser Fall gegeben, raten Experten dazu, einen Brief per Einschreiben an die Versicherungsgesellschaft zu senden, in dem um eine Stellungnahme gebeten wird. Sollten Sie sich mit ihrer Versicherung auf diese Weise nicht einigen, ist der Kontakt zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) oder einem Ombudsmann nötig. Die beiden Anschriften stehen in jedem Versicherungsvertrag, im Kleingedruckten.

Ein unabhängig tätiger Ombudsmann ist für die Schlichtung zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer zuständig. Bei einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro ist seine Entscheidung für die Versicherer verbindlich, bei höheren Summen gibt er eine Empfehlung ab. Beim Ombudsmann einreichen müssen Sie folgende Unterlagen: Anschrift, Name, Art der Versicherung, Nummer des Versicherungsscheins, Kopien des Vertrags, der Abrechnung sowie des Schriftwechsels. Ist der Ombudsmann nicht erfolgreich, können Sie sich anschließend an die Bafin wenden.

Bafin: Wartezeit von zwei Monaten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überprüft, ob die Versicherung die gesetzlichen Vorgaben einhält. Sie entscheidet zwar nicht, jedoch die Beschwerde allein hilft, dass der Kunde sein Recht erhält. Der Nachteil gegenüber einem Ombudsmann: Dieser entscheidet über den individuellen Fall, die Bafin prüft hingegen das generelle Vorgehen der Versicherungsgesellschaft. Auch müssen Sie mit einer Wartezeit von circa zwei Monaten rechnen, wenn Sie die Bafin kontaktieren.

Als letzte Möglichkeit bleibt nur noch der Gang zum Anwalt. Ob Sie vor Gericht ziehen, sollten Sie sich allerdings genau überlegen. Denn Prozesse gegen Versicherungen können sehr langwierig und teuer werden – gerade wenn die Ergebnisse von Bafin und Ombudsmann nicht zu Ihren Gunsten ausgefallen sind.

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