Baufinanzierung – Allianz verliert vor Gericht

Die Verbraucherzentrale Hamburg klagte die Allianz Lebensversicherungs-AG an, da sie vorher vertraglich festgesetzte Sondertilgungsrechte bei vorzeitiger Dalehenskündigung nicht berücksichtigt hatte. Zukünftig muss die Allianz auf eine für den Kunden benachteiligende Klausel in den Darlehensverträgen verzichten, so das Urteil des Langerichtes Stuttgart (Az. 11 O 161/12, nicht rechtskräftig). Noch ist nicht bekannt, ob die Allianz in Berufung gehen wird. Für die Zukunft gilt: Wenn Sie als Darlehenskunde bei der Allianz kündigen, stehen Sie besser da, wenn Ihnen zuvor eine Sondertilgung eingeräumt wurde. Eine Nachberechnung sollten zur Sicherheit all diejenigen anfordern, die ein Immobiliendarlehen ab 2010 kündigten und eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten mussten.

Der Vorfälligkeitsentschädigung Rechenservice

Eine Vorfälligkeitsentschädigung müssen Sie als Verbraucher meist dann zahlen, wenn Sie vorzeitig einen Immobilienkredit kündigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte hierfür in einer Rechtssprechung eine Bemessungsgrenze fest, doch diese wird oftmals überschritten. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat für solche Fälle ein Computerprogramm entwickelt, mit dem Sie genau überprüfen können, ob Ihre Bank richtig gerechnet hat. Leider ergeben sich manchmal Differenzen, die Sie in dem Fall natürlich nicht bezahlen müssen. Es gab Fälle, bei denen diese Differenz zwischen 5.000 bis 10.000 Euro lag, das sind zwar Extremfälle, aber schon der Durchschnitt der zwischen 500 bis 1.000 Euro liegt, ist beträchtlich.

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Setzen Sie ihr gutes Recht durch und sparen Sie Ihr Geld, indem Sie den Rechenservice Vorfälligkeitsentschädigung der Verbraucherzentrale Hamburg nutzen. Dieser Service kostet einmalig 70,00 Euo pro Kredit und Sie brauchen lediglich folgende Unterlagen:

  • Kopie des Darlehensvertrages
  • Ablösezeitpunkt
  • Restschuld zum Ablösezeitpunkt
  • Berechnung oder Forderung der Bank
  • Scheck oder formlose Einzugsermächtigung über 70 Euro pro Kredit

Die Bearbeitungszeit liegt zurzeit bei zwei Wochen und Sie haben Ihr Geld gut angelegt.

Nochmaliges Nachprüfen kann sich lohnen

Auch wenn Sie bereits eine Berechnung haben durchführen lassen, scheuen Sie sich nicht davor, diese noch einmal in Auftrag zu geben. Mittlerweile hat der BGH den Standpunkt des Kunden erheblich verbessert, so dass es gut möglich sein kann, dass Rückforderungen gegen das Geldinstitut geltend gemacht werden können. Das gilt vor allem für Ablösungen, die in den letzten drei Jahren stattgefunden haben.

Beratung ganz individuell

Der Verbraucherservice Hamburg steht Ihnen jederzeit über eine Berechnung hinaus für eine einmalige und ganz individuelle Beratung zur Verfügung. Wenn Sie beispielsweise weitere Argumentationshilfe oder Ratschläge benötigen, wenden Sie sich direkt an die Verbraucherzentrale. Dieser Service kostet Sie einmalig 25 Euro.

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