Bekanntermaßen müssen alle nach dem 2. Januar 1961 Geborenen die finanziellen Einbußen bei einer möglichen Berufsunfähigkeit durch eine private Vorsorge absichern. Dies kann als Zusatzversicherung im Rahmen von Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen oder als eigenständiger Versicherungsvertag geschehen.
Zweck einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung soll der finanzielle Verlust – ganz oder teilweise – abgedeckt werden, der dadurch entsteht, dass ein Versicherter am Erwerbsleben nur noch zu 50% oder weniger teilhaben kann. Dies geschieht in Form von genau definierten Leistungen entweder als Einmalzahlung oder monatlich wiederkehrende Zahlungen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll und kann aber nicht den tatsächlichen wirtschaftlichen Schaden ersetzen.
Was ist berufsunfähig im Sinne einer Versicherung?
Eine Versicherungsleistung wird fällig, wenn der Versicherte für voraussichtlich mindestens drei Jahre nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Diesbezügliche Auswirkungen einer Krankheit, einer Verletzung oder abnehmender körperlicher Konstitution müssen ärztlich attestiert sein.
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass bei Vertragsbestimmungen, die definieren, dass eine Berufsunfähigkeit „voraussichtlich dauerhaft“ vorliegen muss, ebenfalls der Zeitraum von drei Jahren zugrunde zu legen ist.
Manche Versicherungen greifen erst dann, wenn der Versicherte für mindestens drei Jahre nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die seiner Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entspricht.
Was ist beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten?
Das Angebot an Berufsunfähigkeitsversicherungen ist vielfältig. Vergleichen lohnt sich in jedem Fall. Dabei sollten nicht nur die monatliche Beitragshöhe und die vereinbarte Versicherungssumme berücksichtigt werden, sondern auch, welche Klauseln die Versicherungsbedingungen enthalten. Leistungseinschränkende Klauseln schließen einen Versicherungsschutz für zum Beispiel bereits bestehende Krankheiten oder gefährliche Berufe aus. Leistungserweiternde Klauseln wie zum Beispiel Strahlenschutz- oder Infektionsklauseln bei Ärzten dehnen den Versicherungsschutz wiederum aus.
Das Internet bietet unzählige Möglichkeiten für Vorabinformationen. Neben den detaillierten Angeboten einzelner Versicherungsgesellschaften helfen Vergleichsportale Versicherungen in ihrem Preis-Leistungsverhältnis gegenüberzustellen.