Cash-Trapping – Neue Betrugsmasche am Geldautomaten

Die Polizei warnt vor einer Betrugsmasche, die immer häufiger an Geldautomaten eingesetzt wird. Beim sogenannten Cash-Trapping wird der Geldausgabeschacht des Bankautomaten manipuliert.

Die Geldinstitute bekommen das Skimming von Bankkarten immer besser in den Griff. Bei dieser Variante des Betruges werden vor dem Eingabeschacht Kartenlesegeräte angebracht, die automatisch den Magnetstreifen der Bankkarte kopieren und an die Betrüger übermitteln. Zusammen mit den ebenfalls angebrachten Tastaturen wird auch noch die Geheimnummer ausgespäht.

Da dies aber einen recht großen technischen Aufwand bedeutet, wird das Cash-Trapping immer beliebter. Hier wird einfach eine Leiste mit doppelseitigem Klebeband auf dem Geldausgabeschacht angebracht, an dem das ausgezahlte Geld einfach kleben bleibt.

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Der Kunde merkt zunächst nicht, dass der Automat manipuliert ist, denn es wird eine Störung angezeigt. Der Bankautomat merkt zwar, das etwas nicht stimmt, kann aber die festgeklebten Scheine oftmals nicht wieder einziehen. Meist verlassen dann die Kunden unverrichteter Dinge den Schalterraum. Ist die Luft dann rein, entfernen die Gauner anschließend die Leiste und das Geld.

Gegen diese Masche kann man sich recht einfach wehren. Die Gauner sind meist in der Nähe um das Geschehen zu beobachten. Daher solltest du vor dem Geldabheben auf „unbeteiligte“ Personen im Schalterraum achten. Besonders dann, wenn die Gesichter dieser Personen durch Mützen, Kapuzen oder großen Sonnenbrillen größtenteils verdeckt sind. Das schützt sie vor den Kameras in den Banken.

Erhältst du dann beim Auszahlungsvorgang kein Geld und die oben erwähnte Störung wird angezeigt, ist Vorsicht geboten. Den Automaten solltest du dann nicht mehr aus den Augen lassen. Während der Geschäftszeiten rufst du einen Bankangestellten hinzu. Bitte einen anderen Kunden dafür um Hilfe oder rufe mit dem Handy bei der Bank an. Und außerhalb der Geschäftszeiten ist am besten die Polizei über die Notrufnummer 110 zu informieren.

In beiden Fällen gilt: Nicht von „hilfsbereiten“ Fremden vom Automaten weglocken lassen!

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