Ärgern Sie sich manchmal auch, dass Ihre Kinder viel zu oft an Ihrem Computer sitzen, oder ihn trotz Verbot benutzen? Gerade in den anstehenen Sommerferien ist endlich genügend Zeit um draußen zu spielen, sich mit Freunden zu treffen, oder auch Ausflüge zu unternehmen. Schieben Sie der ungezügelten PC-Nutzung einen Riegel vor und legen Sie die Zeiten fest, wann der Computer genutzt werden darf.
Die einzige Voraussetzung ist ein separates Benutzerkonto für Ihre Kinder. Die Einschränkungen werden über die Jugendschutzfunktion des Betriebssystems eingerichtet. Öffnen Sie dazu das Fenster Ausführen per Tastenkombination [Windows][R] und geben Sie folgenden Befehl ein:
%systemroot%\system32\control.exe /name Microsoft.ParentalControls
Ein Mausklick auf OK öffnet die Jugendschutz-Funktion. Wählen Sie das Konto aus, das eingeschränkt werden soll.
Im Nachfolgedialog aktivieren Sie zuerst den Jugendschutz mit der Option Ein – Einstellungen erzwingen. Über den Link Zeitlimits gelangen Sie zur Zeitsteuerung des ausgewählten Benutzerkontos.
Blau markierte Bereiche der Zeittabelle blockieren, weiße Bereiche erlauben die Nutzung. Sie können mit der Maus einzelne Elemente anklicken, oder größere Bereiche durch Ziehen mit gedrückter, linker Maustaste. Speichern Sie anschließend die Änderung mit OK.
Über die anderen Links legen Sie fest, welche Spiel und Programme benutzt werden dürfen.
Einen besonderen Augenmerk sollten Sie auf den Link der Spielfreigaben legen. Hier regeln Sie den Zugriff auf Spiele entsprechend der Jugendfreigabe. Standardmäßig sind die Alterfreigaben der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) eingestellt.
Ein Blick auf die Verpackungen der installierten Spiele kann auch ein anderes Freigabesystem außer der USK zeigen. Englische und amerikanische Spiele verwenden auch die internationale PEGI-Freigabe (Pan European Game Information).
Die Auswahl der Spielfreigabesysteme erfolgt über den entsprechenden Link auf der Startseite der Jugenfreigabe.
Im nächsten Fenster wählen Sie dann das gewünschte Freigabesystem aus.
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