Das Arbeitszeugnis – die Geheimsprache entziffern

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Arbeitszeugnis ausstellen. Auf dieses Zeugnis haben Sie einen rechtlichen Anspruch, den Sie allerdings innerhalb eines Jahres nach Ihrem Ausscheiden geltend machen müssen. Eventuell benötigen Sie das Zeugnis aber schon früher, um sich um eine neue Arbeitsstelle zu bewerben. Dann können Sie sich schon vor Beendigung Ihrer Tätigkeit ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, das in Aufbau und Inhalt dem qualifizierten Arbeitszeugnis gleicht.

Das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis wird nur selten ausgestellt, denn es beinhaltet nur einige wichtige Eckdaten wie die Dauer der Beschäftigung und die Tätigkeit, die Sie ausgeübt haben. Dieses Zeugnis ist daher nur dann von Nutzen, wenn Sie sich beispielsweise zu einer Fortbildung anmelden möchten und hierfür eine gewisse Berufserfahrung nachweisen müssen. Um sich für eine Arbeitsstelle zu bewerben, ist dagegen immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erforderlich. Diese Variante enthält neben den Eckdaten genaue Informationen zu Ihrer Tätigkeit und Ihrer Leistung.

Zeugnisdeutsch

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hört sich immer positiv an, denn Arbeitgeber sind rechtlich dazu verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer wohlwollend zu beurteilen. In diesen vermeintlich positiven Sätzen stecken aber oft Formulierungen, an denen zukünftige Arbeitgeber die tatsächliche Leistung eines potentiellen Bewerbers erkennen. Beliebt sind in dieser Hinsicht beispielsweise Sätze, die mit „Er/ Sie bemühte sich …“ beginnen sowie versteckte Hinweise auf Faulheit oder eine übermäßige Geschwätzigkeit. Nutzen Sie daher eine der vielen Tabellen, die es im Internet gibt, um den Inhalt Ihres Arbeitszeugnisses zu übersetzen. Eine gute Übersicht typischer Formulierungen und deren Bedeutung finden Sie zum Beispiel hier oder im PDF-Dokument „Arbeitszeugnis: Formulierungen“ der IG Metall.

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Achten Sie aber auch darauf, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen in einem der letzten Sätze des Zeugnisses für die Zusammenarbeit dankt und Ihnen für die Zukunft alles Gute wünscht. Dieser Satz sollte unbedingt in Ihrem Zeugnis stehen, denn ohne ihn würde jeder Personalchef davon ausgehen, dass Ihr letzter Arbeitgeber froh über Ihr Ausscheiden ist.

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