Dashcams: Kameras in Autos – ein umstrittenes Thema

Das Thema macht die Runde und immer wieder sind Diskussionen zu hören, ob Kameras in Autos – sogenannte Dashcams – erlaubt werden sollen oder nicht. In Russland beispielsweise sind in vielen Autos bereits Kameras zu finden, in Deutschland war dieses Thema bisher umstritten. Nun geht es darum, ob Autofahrer heimlich andere Verkehrsteilnehmer filmen dürfen oder nicht.

Video wurde vor Gericht zugelassen

Seitens des Amtsgerichts München wurde kürzlich ein Unfall-Video als Beweismittel zugelassen. In diesem Rechtsstreit (Aktenzeichen 343 C 4445/13) ging es um einen Fahrradfahrer, der im Straßenverkehr auf einen bremsenden Smart gefahren und dabei gestürzt war. Der Unfall wurde vom Fahrradfahrer gefilmt, nicht vom Autofahrer. Dieses Video sollte im Prozess als Beweismittel behilflich sein, wobei der Autofahrer dieses als Verletzung seines Persönlichkeitsrechts empfand.

Im Urteil des Amtsgerichts München hieß es, dass die Videoverwendung eine Interessenabwägung aller Beteiligten erfordere und die Verwertung der gemachten Aufnahmen sollte zulässig sein, wenn der Filmer keinen bestimmten Zweck damit verfolge. Das Amtsgericht sieht mit dem Gebrach der Dash-Cam Filme den Vergleich zu Videos aus dem Urlaub, bei denen auch Personen zu sehen sind, die unbeteiligt sind. Es ist bekannt, dass jeder in der Öffentlichkeit zufällig auf Bildern zu sehen sein kann. Außerdem legte das Gericht das Argument dar, dass nach einem Unfall Schäden oder Bremsspuren mit Fotos dokumentiert werden können. Laut dem Amtsgericht München macht es keinen Unterschied, ob die Bilder oder in dem Fall das Video, die Situation bis zum entstandenen Unfall zeigt und nicht erst den Moment, in dem der Unfall passierte.

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Videos und Bilder als Beweismittel eines Unfalls

Nun ist es das erste Urteil in Deutschland, welches sich mit den Dash-Cams befasst und laut einer Pressesprecherin für den Bereich Recht vom ADAC bleibt in Zukunft abzuwarten, wie andere Gerichte in ähnlichen Situationen entscheiden werden. Es wird davon ausgegangen, dass, wenn Sie über ein solches Video oder über Bilder eines Unfallhergangs verfügen, diese auch als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden.

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