Den Hausrat richtig versichern lassen

Wer seinen Hausrat, also alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, gegen unvorhergesehene Ereignisse durch Feuer, Wasser, Sturm, Einbruch bzw. Diebstahl oder Vandalismus schützen möchte, schließt eine Versicherung ab. Diese tritt im Falle eines Schadens in Kraft und ersetzt die Kosten für die Neuanschaffung des gleichen lädierten Inventars.

Bevor der Vertrag unterzeichnet wird, sollte man jedoch die unterschiedlichen Konditionen verschiedener Anbieter genauer unter die Lupe nehmen. Gibt man beispielsweise über eine Suchmaschine die beiden Stichwörter Hausratversicherung Vergleich ein, erhält man eine Vielzahl attraktiver Angebote. Noch mehr Informationen über die Hintergründe der Versicherung werden im Folgenden aufgeführt.

Welchen Schaden umfasst die Versicherung?

Zu den unvorhergesehenen Ereignissen durch Feuer zählen unter anderem Brände, Blitzschläge und Explosionen, die in denen eigenen vier Wänden einen massiven Schaden einrichten können. Manche Versicherungen decken darüber hinaus auch die Kosten für die beschädigten Gegenstände durch den Aufprall oder Absturz von Flugkörpern sowie deren Einzelteile oder deren Ladung ab. In Zusammenhang mit Wasser werden stattdessen die Möbel ersetzt, die durch undichte Wasserleitungen oder Anlagen der Heizung aufgequollen sind oder sich verzogen haben. Entsteht hingegen ein Schaden an den sanitären Anlagen und Installationen durch Frost, wird dieser von der Versicherung nur übernommen, wenn diese dem Mieter gehören.

Eine Versicherung gegen schlechtes Wetter

Besonders im Winter kann der Hausrat durch Sturm und Hagel beschädigt werden – die Kostenübernahme von Neuanschaffungen tritt dann in Kraft, wenn die Windstärke acht erreicht wurde. Der Versicherungsschutz besteht jedoch nur dann, wenn sich die Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände innerhalb des Wohnraumes befinden. Sprich, wenn ein Fenster dem Wind nicht standhält und der Regen oder der Hagel dadurch ein paar Möbel angreift. Wurde das Fenster nur nicht richtig verschlossen, übernimmt die Hausratversicherung keine Kosten, weil der Schaden durch Selbstverschulden ausgelöst wurde.

Im Falle von Einbruch, Raub und Vandalismus

Die Versicherung spricht immer von einem Einbruch, wenn eine fremde Person in die Wohnung eindringt oder sich mit einem falschen Schlüssel bzw. einem anderen Werkzeug Zutritt verschafft. Der Vertrag schützt die Sachen, die vorsätzlich entwendet wurden. Von Raub wird stattdessen gesprochen, wenn sich jemand gewaltsamen Zutritt verschafft und versicherte Gegenstände stiehlt. Ebenso wird das gestohlene Hab und Gut entschädigt, wenn der Versicherte diese aufgrund der Androhung einer Gewalttat herausgeben musste oder der Versicherte verletzt ist und sich nicht gegen den Überfall wehren konnte. Von Vandalismus ist die Rede, wenn die versicherten Gegenstände im Falle eines Einbruchs beschädigt oder zerstört, mit Farbe beschmiert, zerschnitten oder heruntergeworfen wurden.

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