Beim zu schnellen Fahren oder Parken im absoluten Halteverbot erwischt? Jetzt wird’s teuer. Wie teuer genau, verrät der aktuelle Bussgeldkatalog. Hier ist genau aufgeführt, mit welchen Verwarnungsgeldern und Bußgeldern bei den häufigsten Vergehen im Straßenverkehr zu rechnen ist. Aber auch, wie viele Punkte es in der Verkerhrssünderkartei in Flensburg für jeden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung gibt.
Das aktuelle Bußgeld katalog und Ordnungswidrigkeitenkatalog mit allen Bußgeldern und Verwarnungen für folgende Vergehen:
– Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften
– Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Orts chaften
– Überholen
– Halten und Parken
– Alkohol und Drogenkonsum
– Ampeln
– TÜV Hauptuntersuchung und AU Abgasuntersuchung
– Zu geringer Abstand (Sicherheitsabstand)
– Sonstige Vergehen
Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften
Geschwindigkeitsüberschreitung | Geldbuße |
bis 10 km/h | 15 Euro |
11-15 km/h | 25 Euro |
16-20 km/h | 35 Euro |
21-25 km/h | 50 Euro + 1 Punkt |
26-30 km/h | 60 Euro + 3 Punkte |
31-40 km/h | 100 Euro + 3 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |
41-50 km/h | 125 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |
51-60 km/h | 175 Euro + 4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot |
61-70 km/h | 300 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot |
über 70 km/h | 425 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot |
Gilt auch für Tempo-30-Zonen. Zudem werden Fahrverbote auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h gemessen werden.
Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften
Geschwindigkeitsüberschreitung | Geldbuße |
bis 10 km/h | 10 Euro |
11-15 km/h | 20 Euro |
16-20 km/h | 30 Euro |
21-25 km/h | 40 Euro + 1 Punkt |
26-30 km/h | 50 Euro + 3 Punkte |
31-40 km/h | 75 Euro + 3 Punkte |
41-50 km/h | 100 Euro + 3 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |
51-60 km/h | 150 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |
61-70 km/h | 275 Euro + 4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot |
über 70 km/h | 375 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot |
Fahrverbote werden auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h gemessen werden.
Überholen
Vergehen | Geldbuße |
Überholen im Überholverbot | 40 Euro + 1 Punkt |
Überholen im Überholverbot mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 125 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen – bei Sachbeschädigung | 30 Euro 35 Euro |
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholen – bei Sachbeschädigung | 30 Euro 35 Euro |
Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht einhalten – bei Sachbeschädigung | 30 Euro 35 Euro |
Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet | 10 Euro |
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindern | 20 Euro |
Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht nach links abzubiegen angekündigt und sich eingeordnet hatte bei Sachbeschädigung | 25 Euro 30 Euro |
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt | 10 Euro |
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt | 50 Euro + 3 Punkte |
Überholt, obwohl während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs nicht ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage | 50 Euro + 3 Punkte |
Dabei Überholverbot missachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt | 75 Euro + 4 Punkte |
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 125 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |
Halten und Parken
Vergehen | Geldbuße |
Unzulässig halten (auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot) | 10 Euro, bei Behinderung 15 Euro |
Halten in der „zweiten Reihe“ | 15 Euro, bei Behinderung 20 Euro |
Parken auf Geh- und Radwegen an engen und unübersichtlichen Straßenstellen im Bereich von scharfen Kurven auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor auf Bahnübergängen bis zu 10 m vor Lichtzeichen | 15 Euro, bei Behinderung 25 Euro |
– im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot… länger als eine Stunde | 25 Euro, bei Behinderung 35 Euro |
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz parken | 35 Euro |
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen parken | 20 Euro |
Parken in der „zweiten Reihe“ | 20 Euro, bei Behinderung 25 Euro |
– länger als 15 Minuten | 30 Euro, bei Behinderung 35 Euro |
Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachten | 10 Euro |
Nicht platzsparend halten oder parken | 10 Euro |
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer parken, bis 30 Minuten | 5 Euro |
– bis zu einer Stunde | 10 Euro |
– bis zu zwei Stunden | 15 Euro |
– bis zu drei Stunden | 20 Euro |
– länger als drei Stunden | 25 Euro |
Fahrzeug an Engstellen abstellen und damit Rettungsfahrzeuge behindern | 40 Euro + 1 Punkt |
Definition Parken: Parken ist das Verlassen des Fahrzeugs oder das Halten für mehr als drei Minuten.
Alkohol und Drogen-Konsum
Alkoholgehalt/Rauschgift | Geldbuße |
0,3 bis unter 0,5 Promille | Nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt . Strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall (7 Punkte; Geld- oder Freiheitsstrafe; Führerscheinentzug) |
ab 0,5 Promille | 250 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot Bei Eintragung von bereits einem Vergehen: 500 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot Bei Eintragung von bereits mehreren Vergehen: 750 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot |
ab 1,1 Promille | Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis |
Rauschgift-Konsum (Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy) – unabhängig von der Menge | 250 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot Bei Eintragung bereits einer Entscheidung: 500 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot Bei Eintragung bereits mehrerer Entscheidungen: 750 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot |
Für Ersttäter: Bei Entzug der Fahrerlaubnis Geldbuße in Höhe von ein bis zwei Netto-Monatslöhnen sowie Sperrfrist von sechs bis zwölf Monaten.
Für Fahrradfahrer: Ab 1,6 Promille Alkoholgehalt ist eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung, genannt „Idiotentest“) erforderlich. Wer hier durchfällt, ist seinen Führerschein erst einmal los.
Ampeln
Vergehen | Geldbuße |
Innerhalb einer Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel ohne grünen Pfeil fahren | 50 Euro + 3 Punkte |
-mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 125 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |
Bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase | 125 EUR + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |
-mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 200 EUR + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |
Vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht anhalten | 50 Euro + 3 Punkte |
Gefährdung des Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtungen, außer Fahrradverkehr auf Radwegfurten | 60 Euro + 3 Punkt |
Fußgänger oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen – behindern – gefährden | 60 Euro + 3 Punkte 75 Euro + 3 Punkte |
TÜV Hauptuntersuchung und AU Abgasuntersuchung
Vergehen | Geldbuße |
Als Halter das Fahrzeug nicht zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung anmelden oder vorführen; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von: | |
– zwei bis vier Monaten | 15 Euro |
– vier bis acht Monaten | 25 Euro |
– mehr als acht Monate | 40 Euro + 2 Punkte |
Fahrzeug nicht rechtzeitig zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung vorführen | 15 Euro |
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung von mehr als zwei bis acht Monate überschreiten | 15 Euro |
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um | |
– zwei bis acht Monate | 15 Euro |
– mehr als acht Monate | 40 Euro + 1 Punkt |
Zu geringer Abstand (Sicherheitsabstand)
Geschwindigkeit | Geldbuße |
bis 80 km/h | 25 Euro, mit Gefährdung 30 Euro, mit Sachbeschädigung 35 Euro |
über 80 km/h, wenn Abstand mehr als ein Viertel des Tachowertes | 35 Euro |
über als 80 km/h: | |
– Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 40 Euro + 1 Punkt |
– Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 60 Euro + 2 Punkte |
– Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 100 Euro + 3 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot) |
– Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 150 Euro + 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot) |
– Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 200 Euro + 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot) |
mehr als 130 km/h: | |
– Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 60 Euro + 2 Punkte |
– Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 Euro + 3 Punkte |
– Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 150 EUR + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |
– Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 200 EUR + 4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot |
– Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 250 EUR + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot |
Sonstige Vergehen
Vergehen | Geldbuße |
Fahrzeug in Betrieb nehmen, obwohl das amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlt | 40 Euro + 1Punkt |
Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand nehmen | 40 Euro + 1 Punkt |
Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand nehmen | 25 Euro |
Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen | 50 Euro + 1 Punkt |
Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht bei mehr als 100 m Sicht benutzen | 10 Euro |
Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht anlegen (Gurtpflicht gilt auch in Reisebussen) | 30 Euro |
Als Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung sorgen bei einem Kind | 40 Euro + 1 Punkt |
– bei mehreren Kindern | 50 Euro + 1 Punkt |
Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und herfahren und dadurch andere belästigen | 20 Euro |
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht sichern oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite fahren | 30 Euro, bei Sachbeschädigung 35 Euro |
Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen wurden | 30 Euro |
Vorgeschriebene Ausweise und Urkunden über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitführen oder auf Verlangen nicht aushändigen | 10 Euro |
Kraftfahrzeug mit defekter Schalldämpferanlage in Betrieb nehmen | 20 Euro |
Vorfahrt nicht beachten und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährden | 50 Euro + 3 Punkte |
Bei Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht fahren | 40 Euro + 3 Punkte |
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fahren – in einer Ein- oder Ausfahrt | 50 Euro + 4 Punkte |
– auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen | 100 Euro + 4 Punkte |
– auf der durchgehenden Fahrbahn | 150 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen parken | 40 Euro + 2 Punkte |
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzen | 50 Euro + 2 Punkte |
Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgen | 50 Euro + 3 Punkte |
Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß führen, nicht aushändigen oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahren | 50 Euro + 1 Punkt |
Ganz wichtig: Die Geldbußen erhöhen sich, wenn es zusätzlich zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung kommt. Die Erhöhung erfolgt dann in folgenden Stufen:
Ursprünglich Geldbuße | Bei Gefährdung Erhöhung auf: | Bei Sachbeschädigung Erhöhung auf: |
40 Euro | 50 Euro | 60 Euro |
50 Euro | 60 Euro | 75 Euro |
60 Euro | 75 Euro | 90 Euro |
75 Euro | 100 Euro | 125 Euro |
90 Euro | 110 Euro | 135 Euro |
100 Euro | 125 Euro | 150 Euro |
125 Euro | 150 Euro | 275 Euro |
150 Euro | 175 Euro | 225 Euro |
175 Euro | 200 Euro | 225 Euro |
200 Euro | 225 Euro | 225 Euro |
3 Antworten auf „Der komplette Bußgeldkatalog im Überblick“
Schöne Übersicht. Aber am 1. Mai ändert sich eh alles. Siehe hier: http://www.fahrerbewertung.de/punkte2014
Das wird für viele Autofahrer natürlich auch erst mal eine ziemliche Umstellung. Aber wer eh stets umsichtig im Verkehr ist, den wird das nicht groß jucken.
Wo ist das Problem? Sie haben die Verkehrsregeln missachtet und möchten jetzt für die Konsequenzen nicht geradestehen? Unser Tipp: Zahlen und unter Lehrgeld buchen. Und das nächste Mal besser aufpassen.
Ich habe die Vorfahrt verachtet und eine Körperverletztung mit Anzeigend muss mit ,und muss 3 Punkte 143.95Euro zahlen. Können Sie weiterhelfen. Selbst der Polizei und dem Rathaus Gaggenau glaube ich nicht mehr richtig. Und bald ist Weihnachten und Silvester, Fest der Freuden.