Der komplette Bußgeldkatalog im Überblick

Beim zu schnellen Fahren oder Parken im absoluten Halteverbot erwischt? Jetzt wird’s teuer. Wie teuer genau, verrät der aktuelle Bussgeldkatalog. Hier ist genau aufgeführt, mit welchen Verwarnungsgeldern und Bußgeldern bei den häufigsten Vergehen im Straßenverkehr zu rechnen ist. Aber auch, wie viele Punkte es in der Verkerhrssünderkartei in Flensburg für jeden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung gibt.

Das aktuelle Bußgeld katalog und Ordnungswidrigkeitenkatalog mit allen Bußgeldern und Verwarnungen für folgende Vergehen:

– Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften

– Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Orts chaften

– Überholen

– Halten und Parken

– Alkohol und Drogenkonsum

– Ampeln

– TÜV Hauptuntersuchung und AU Abgasuntersuchung

– Zu geringer Abstand (Sicherheitsabstand)

– Sonstige Vergehen

Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften

GeschwindigkeitsüberschreitungGeldbuße
bis 10 km/h15 Euro
11-15 km/h25 Euro
16-20 km/h35 Euro
21-25 km/h50 Euro + 1 Punkt
26-30 km/h60 Euro + 3 Punkte
31-40 km/h100 Euro + 3 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h125 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h175 Euro + 4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h300 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h425 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Gilt auch für Tempo-30-Zonen. Zudem werden Fahrverbote auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h gemessen werden.

Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften

GeschwindigkeitsüberschreitungGeldbuße
bis 10 km/h10 Euro
11-15 km/h20 Euro
16-20 km/h30 Euro
21-25 km/h40 Euro + 1 Punkt
26-30 km/h50 Euro + 3 Punkte
31-40 km/h75 Euro + 3 Punkte
41-50 km/h100 Euro + 3 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h150 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h275 Euro + 4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h375 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Fahrverbote werden auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h gemessen werden.

Überholen

VergehenGeldbuße
Überholen im Überholverbot40 Euro +
1 Punkt
Überholen im Überholverbot mit Gefährdung oder Sachbeschädigung125 Euro +
4 Punkte +
1 Monat Fahrverbot
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen
– bei Sachbeschädigung
30 Euro
35 Euro
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholen
– bei Sachbeschädigung
30 Euro
35 Euro
Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht einhalten
– bei Sachbeschädigung
30 Euro
35 Euro
Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet10 Euro
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindern20 Euro
Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht nach links abzubiegen angekündigt und sich eingeordnet hatte
bei Sachbeschädigung
25 Euro

30 Euro

Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt10 Euro
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt50 Euro +
3 Punkte
Überholt, obwohl während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs nicht ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage50 Euro +
3 Punkte
Dabei Überholverbot missachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt 75 Euro +
4 Punkte
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung125 Euro +
4 Punkte +
1 Monat Fahrverbot

Halten und Parken

VergehenGeldbuße
Unzulässig halten (auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m
davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten,
an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot,
im eingeschränkten Halteverbot)
10 Euro, bei Behinderung 15 Euro
Halten in der „zweiten Reihe“15 Euro, bei Behinderung 20 Euro
Parken
auf Geh- und Radwegen
an engen und unübersichtlichen Straßenstellen
im Bereich von scharfen Kurven
auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor
auf Bahnübergängen
bis zu 10 m vor Lichtzeichen
15 Euro, bei Behinderung 25 Euro

– im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot… länger als eine Stunde25 Euro, bei Behinderung 35 Euro
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz parken35 Euro
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen parken20 Euro
Parken in der „zweiten Reihe“
20 Euro, bei Behinderung 25 Euro
– länger als 15 Minuten30 Euro, bei Behinderung 35 Euro
Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachten10 Euro
Nicht platzsparend halten oder parken10 Euro
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer parken, bis 30 Minuten5 Euro
– bis zu einer Stunde10 Euro
– bis zu zwei Stunden15 Euro
– bis zu drei Stunden20 Euro
– länger als drei Stunden25 Euro
Fahrzeug an Engstellen abstellen und damit Rettungsfahrzeuge behindern40 Euro + 1 Punkt

Definition Parken: Parken ist das Verlassen des Fahrzeugs oder das Halten für mehr als drei Minuten.

Alkohol und Drogen-Konsum

Alkoholgehalt/RauschgiftGeldbuße
0,3 bis unter 0,5 PromilleNicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt .
Strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall (7 Punkte; Geld- oder Freiheitsstrafe; Führerscheinentzug)
ab 0,5 Promille 250 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Bei Eintragung von bereits einem Vergehen: 500 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Bei Eintragung von bereits mehreren Vergehen: 750 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 PromilleGeldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis
Rauschgift-Konsum (Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy) – unabhängig von der Menge250 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Bei Eintragung bereits einer Entscheidung: 500 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Bei Eintragung bereits mehrerer Entscheidungen: 750 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Für Ersttäter: Bei Entzug der Fahrerlaubnis Geldbuße in Höhe von ein bis zwei Netto-Monatslöhnen sowie Sperrfrist von sechs bis zwölf Monaten.

Für Fahrradfahrer: Ab 1,6 Promille Alkoholgehalt ist eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung, genannt „Idiotentest“) erforderlich. Wer hier durchfällt, ist seinen Führerschein erst einmal los.

Ampeln

VergehenGeldbuße
Innerhalb einer Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel ohne grünen Pfeil fahren50 Euro + 3 Punkte
-mit Gefährdung oder Sachbeschädigung125 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
Bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase125 EUR + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
-mit Gefährdung oder Sachbeschädigung200 EUR + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
Vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht anhalten50 Euro + 3 Punkte
Gefährdung des Fahrzeugverkehrs der freigegebenen
Verkehrsrichtungen, außer Fahrradverkehr auf Radwegfurten
60 Euro + 3 Punkt
Fußgänger oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
– behindern
– gefährden
60 Euro + 3 Punkte
75 Euro + 3 Punkte

TÜV Hauptuntersuchung und AU Abgasuntersuchung

VergehenGeldbuße
Als Halter das Fahrzeug nicht zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung anmelden oder vorführen; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von:
– zwei bis vier Monaten 15 Euro
– vier bis acht Monaten 25 Euro
– mehr als acht Monate40 Euro +
2 Punkte
Fahrzeug nicht rechtzeitig zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung vorführen15 Euro
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung von mehr als zwei bis acht Monate überschreiten15 Euro
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
– zwei bis acht Monate15 Euro
– mehr als acht Monate40 Euro + 1 Punkt

Zu geringer Abstand (Sicherheitsabstand)

GeschwindigkeitGeldbuße
bis 80 km/h25 Euro, mit Gefährdung 30 Euro, mit Sachbeschädigung 35 Euro
über 80 km/h, wenn Abstand mehr als ein Viertel des Tachowertes35 Euro
über als 80 km/h:
– Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes40 Euro + 1 Punkt
– Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes60 Euro + 2 Punkte
– Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes100 Euro + 3 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
– Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes150 Euro + 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot)
– Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes200 Euro + 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot)
mehr als 130 km/h:
– Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes60 Euro + 2 Punkte
– Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes100 Euro + 3 Punkte
– Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes150 EUR + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
– Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes200 EUR + 4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
– Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes250 EUR + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Sonstige Vergehen

VergehenGeldbuße
Fahrzeug in Betrieb nehmen, obwohl das amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlt40 Euro +
1Punkt
Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand nehmen40 Euro +
1 Punkt
Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die
Hand nehmen
25 Euro
Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen50 Euro +
1 Punkt
Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht bei mehr als 100 m
Sicht benutzen
10 Euro
Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht anlegen (Gurtpflicht
gilt auch in Reisebussen)
30 Euro
Als Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht
für die vorschriftsmäßige Sicherung sorgen bei einem Kind
40 Euro + 1 Punkt
– bei mehreren Kindern50 Euro + 1 Punkt
Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und herfahren und
dadurch andere belästigen
20 Euro
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht sichern oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite fahren 30 Euro, bei
Sachbeschädigung 35 Euro
Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen wurden30 Euro
Vorgeschriebene Ausweise und Urkunden über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitführen oder auf Verlangen nicht aushändigen10 Euro
Kraftfahrzeug mit defekter Schalldämpferanlage in Betrieb nehmen20 Euro
Vorfahrt nicht beachten und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährden50 Euro +
3 Punkte
Bei Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht fahren40 Euro +
3 Punkte
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fahren
– in einer Ein- oder Ausfahrt
50 Euro +
4 Punkte
– auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen100 Euro +
4 Punkte
– auf der durchgehenden Fahrbahn150 Euro +
4 Punkte +
1 Monat Fahrverbot
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen parken40 Euro +
2 Punkte
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzen50 Euro +
2 Punkte
Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgen50 Euro +
3 Punkte
Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß führen, nicht aushändigen oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahren50 Euro +
1 Punkt

Ganz wichtig: Die Geldbußen erhöhen sich, wenn es zusätzlich zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung kommt. Die Erhöhung erfolgt dann in folgenden Stufen:

Ursprünglich GeldbußeBei Gefährdung Erhöhung auf:Bei Sachbeschädigung Erhöhung auf:
40 Euro50 Euro60 Euro
50 Euro60 Euro75 Euro
60 Euro75 Euro90 Euro
75 Euro100 Euro125 Euro
90 Euro110 Euro135 Euro
100 Euro125 Euro150 Euro
125 Euro150 Euro275 Euro
150 Euro175 Euro225 Euro
175 Euro200 Euro225 Euro
200 Euro225 Euro225 Euro

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