Die Anreise zum Kreuzfahrtschiff – Ihre Rechte bei höherer Gewalt

Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich über die Klage eines Ehepaares zu entscheiden, dessen Flug aufgrund des Ausbruchs des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull und der damit verbundenen Aschewolke abgesagt wurde. Sie erreichten deshalb nicht rechtzeitig den Hafen, in dem das Kreuzfahrtschiff lag, auf dem sie eine Reise gebucht hatten. Trotzdem verlangte der Reiseveranstalter die fast vollständige Bezahlung der Reise, weil sie erst kurz vor dem Reisetermin storniert worden war. Gegen diese Forderung setzte sich das Paar vor Gericht erfolgreich zur Wehr.

Zwar hatte das Ehepaar die Anreise mit dem Flugzeug selbst und unabhängig von der Kreuzfahrt gebucht, trotzdem entschied der Bundesgerichtshof, dass es sich hierbei um eine Pauschalreise handele. Außerdem träfe sie keine Schuld, weil der Ausbruch des Vulkans höhere Gewalt sei. Die Kosten für die Kreuzfahrt müsse das Paar daher nicht bezahlen.

Isländischer Vulkand Eyjafjallajökull

In diesen Fällen können Sie vom Vertrag zurücktreten

Wenn Sie eine Kreuzfahrt gebucht haben und aufgrund höherer Gewalt nicht rechtzeitig das Schiff erreichen, können Sie vom Vertrag zurücktreten und müssen den Reisepreis nicht bezahlen. Zur höheren Gewalt gehören alle Formen von Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Erdbeben, Orkane und Überschwemmungen. Weiterhin zählen hierzu Kriege, bürgerkriegsähnliche Zustände, Geiselnahmen und Terrorismus.

Auch ein Streik der Fluglotsen, der Piloten oder des Kabinenpersonals kann dazu führen, dass Ihr geplanter Flug zum Kreuzfahrtschiff abgesagt wird. Wenn Sie keine andere Möglichkeit haben, doch noch rechtzeitig das Schiff zu erreichen, müssen Sie daher auch in diesem Fall Ihre Reise nicht bezahlen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie eine Kreuzfahrt inklusive der An- und Abreise oder nur die Kreuzfahrt gebucht haben. Setzen Sie sich aber schnellstmöglich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise zu klären. Möglicherweise findet sich doch noch ein Weg, wie Sie das Schiff rechtzeitig erreichen und Ihre gebuchte Kreuzfahrt genießen.

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