Die häufigsten Gründe für Abmahnungen

Fast ist es schon ein Sport geworden: Findige Rechtsanwälte durchforsten das Internet nach Onlineshops und Webauftritten, die sie dann kostenpflichtig abmahnen können. Gesucht werden klassische Flüchtigkeitsfehler oder Anfängerfehler bei der Gestaltung der eigenen Webseite, die gehörig ins Geld gehen kann. Pro Abmahnung verlangen Anwälte 1.500 Euro und mehr.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Internet-Versandhandel. Die häufigsten Abmahngründe lauten hier:

Marken- und Urheberrechtsverletzungen

– Verwendung von markenrechtlich geschützten Begriffen als Domainnamen

– Verwendung von Markennamen auf der Website ohne Vertrieb der Markenprodukte

– Verwendung von Herstellerfotos ohne Erlaubnis

– Nicht genehmigter Vertrieb von Markenprodukten

– Verwendung von Produktfotos anderer Websites ohne Erlaubnis

– Verwendung von Produktbeschreibungen (Texte oder Textauszüge) ohne Erlaubnis

Allgemeine Wettbewerbsverstöße

– Fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Impressum

– Fehlerhafte oder unvollständige Preisangaben

– Fehlende Hinweise auf enthaltene MwSt. und Versandkosten

– Fehlerhafte Passagen in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

– Fehlende Hinweise auf Lieferzeiten bei nicht sofortiger Verfügbarkeit

– Fehlerhafte oder unvollständige Informationen zum Widerrufsrecht

Produkte und Werbemaßnahmen

– Werbung mit veralteter UVP (Unverbindliche Preisempfehlung)

– Werbung mit veralteter ehemaliger UVP (Unverbindliche Preisempfehlung)

– Fehlende Erklärung der Abkürzung UVP (Unverbindliche Preisempfehlung)

– Werbung für indizierte PC-Spiele

– Preisvergleich ohne eindeutige Bezugsgröße

– Fehlende oder fehlerhafte Angabe der Energieeffizienzklasse nach ENVKV

– Werbung mit Testberichten ohne Nennung der Fundstelle

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