Die Mietkaution – das sind Ihre Rechte

Eine Mietkaution dient Ihrem Vermieter als Sicherheit. Mit diesem Geld kann er Schäden beseitigen, die Sie nach Ihrem Auszug aus der Wohnung hinterlassen. Grundsätzlich ist dieser Wunsch nach einer gewissen finanziellen Absicherung durchaus verständlich, Ihr Vermieter hat sich hierbei jedoch an genaue Regeln zu halten.

So zahlen Sie die Mietkaution

Als Mieter sind Sie nicht automatisch dazu verpflichtet, eine Mietkaution zu hinterlegen. Ihr Vermieter kann diese nur dann verlangen, wenn dies in Ihrem Mietvertrag vereinbart wurde. Die Höhe der Kaution ist variabel, darf aber nicht mehr als drei Kaltmieten betragen. Diesen Betrag müssen Sie nicht unbedingt in einer Summe zahlen, was vielen Mietern ohnehin schwer fällt, weil bei einem Umzug noch viele weitere Kosten anfallen. Stattdessen dürfen Sie die Gesamtsumme in bis zu drei monatlichen Raten zahlen, es sei denn, Ihr Vermieter gewährt Ihnen noch weiteren Aufschub. Die erste Rate ist jedoch bei Ihrem Einzug bzw. ab dem Datum auf Ihrem Mietvertrag fällig.

So wird die Kaution angelegt

Üblicherweise legt Ihr Vermieter die Mietkaution auf einem speziellen Kautionskonto an. Eine weitere Variante ist ein Sparbuch auf Ihren Namen, das zugunsten des Vermieters gesperrt wird und nur mit seiner Einwilligung wieder aufgelöst werden kann. Ganz ohne das Festlegen von Bargeld geht es dagegen durch eine Bankbürgschaft bei der Hausbank.

So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Nach Ihrem Auszug hat Ihr Vermieter Zeit, die Wohnung auf eventuell vorhandene Schäden zu untersuchen. Hat er keine Beanstandungen, muss er Ihnen die Kaution samt der bis dahin erwirtschafteten Zinsen zurückzahlen. Er kann die Mietkaution allerdings bis zur Erstellung der letzten Nebenkostenabrechnung einbehalten, um sie mit dieser Forderung zu verrechnen. Möglicherweise müssen Sie daher noch einige Monate warten, bis Sie Ihr Geld zurückbekommen.

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