Die Praktiker- und Max-Bahr-Pleite – das sollten Sie als Kunde wissen

Seit dem 11. Juli 2013 ist es offiziell: Praktiker hat Insolvenz angemeldet. Ende Juli folgte die Insolvenz der Baumarktkette Max Bahr. Stammkunden müssen sich jetzt aber keinen neuen Händler suchen, sondern können weiterhin bei Praktiker und Max Bahr einkaufen. Sollten Sie jedoch jedwede Ansprüche gegen den Händler haben, sollten Sie diese möglichst schnell geltend machen.

Wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist

Wer beschädigte oder mangelhafte Ware erwirbt, hat einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer. Es bedeutet, dass der Händler – in diesem Fall Praktiker oder Max Bahr – die mangelhafte Ware kostenlos reparieren muss oder durch ein gleichwertiges Produkt ersetzen. Sollte es der Fall, sein, dass Sie das Recht auf Erstattung, Schadensersatz oder Gewährleistung haben, sollten Sie Ihren Anspruch möglichst zeitnah geltend machen. Ist das Insolvenzverfahren bereits eröffnet, können und sollten Sie den Anspruch zur Insolvenztabelle anmelden.

Ist die beschädigte Ware noch nicht komplett bezahlt, können Sie die Reparaturkosten mit dem noch ausstehenden Betrag verrechnen.

Wurde vom Hersteller eine freiwillige Garantie für das Produkt gegeben, dann können Sie die mangelhafte Ware direkt beim Hersteller reklamieren – natürlich im Rahmen der Garantie und unabhängig von der Insolvenz des Verkäufers.

wegen INSOLVENZ geschlossen - Schild am Werkstor

Vorkasse und Ratenzahlung

Manchmal müssen sich beim Erwerb einer Ware Vorkasse leisten, die Ware erhalten Sie aber erst später. Sollte dies der Fall sein, sollten Sie möglichst schnell die Lieferung der Ware bzw. die Erstattung der Vorkasse verlangen. Wenn Sie zu lange Warten, müssen Sie damit rechnen, dass der Vorschuss mit in die Insolvenzmasse fließt.

Die vor der Insolvenz vereinbarten Ratenzahlungen müssen weiterhin getätigt werden. Häufig wird vom Insolvenzverwalter ein neues Konto benannt – die Zahlungen müssen in dem Fall auf das neue Konto gezahlt werden.

Gutscheine

Wenn Sie einen Gutschein besitzen, sollten Sie diesen schnell bei Praktiker einlösen. Nach einer Insolvenzeröffnung sind Gutscheine mit größter Wahrscheinlichkeit wertlos. Sie werden in einem solchen Fall der Gläubiger des Unternehmens – wobei die Chancen, dass die Forderung beglichen wird, in der Regel gering sind.

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