Die Versetzung – Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Als Angestellter eines Unternehmens mit mehreren Geschäftssitzen kann es passieren, dass Ihr Vorgesetzter Sie an einen anderen Standort versetzt. Ebenso kann es vorkommen, dass Sie die Abteilung wechseln sollen, weil das Unternehmen neu strukturiert wird. Dann sind Sie bis zu einem gewisse Maß zu Flexibilität verpflichtet, müssen aber bei weitem nicht jede Versetzung akzeptieren.

Die Versetzung an einen anderen Standort

Wenn Ihr Chef von Ihnen verlangt, an einen anderen Standort des Unternehmens zu wechseln und Sie dies nicht möchten, sollten Sie zunächst einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen. Haben Sie darin den genauen Arbeitsort festgelegt, kann Ihr Chef Sie nicht ohne weiteres versetzen. Fehlt diese Angabe in Ihrem Vertrag, sind Sie dennoch nicht dazu verpflichtet, an jeden beliebigen Unternehmenssitz zu wechseln. Dann gilt die Regel der Zumutbarkeit. Die Frage, was zumutbar ist, lässt sich allerdings nur für jeden einzelnen Fall beantworten. Die Gerichte, vor denen solche Streitigkeiten verhandelt werden, entscheiden daher in jedem Fall unterschiedlich.

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Neue Aufgabenbereiche im gleichen Unternehmen

Wenn Ihr Vorgesetzter Sie in eine andere Abteilung des Unternehmens mit einem ganz anderen Tätigkeitsbereich versetzen möchte, sollten Sie ebenfalls Ihren Arbeitsvertrag noch einmal genau studieren. Auch in diesem Fall gilt, dass Sie um so leichter versetzt werden können, je ungenauer Ihr Tätigkeitsbereich vertraglich beschrieben ist. Generell gilt aber auch hier die Regelung, dass ein neuer Aufgabenbereich zumutbar sein muss.

Wenn Sie denken, dass die Grenze der Zumutbarkeit überschritten wurde, setzen Sie sich am besten zunächst mit dem Betriebsrat in Verbindung, soweit ein solcher vorhanden ist. Ansonsten können Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Er kann aufgrund seiner Erfahrung besser beurteilen, ob ein Gericht Ihre Versetzung als unzumutbar ansehen würde und ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte.