Mit der Einführung des Digitalen Rechtemanagements â kurz DRM â hat die Musikwirtschaft fast alle käuflich angebotenen Musikstücke mit einem digitalen Kopierschutz versehen. Zwar gibt es vermehrt auch Anbieter, die auf den DRM-Schutz verzichten, bei den meisten Titeln sind die Nutzungsrechte jedoch stark eingeschränkt.
Wer einen geschützten Titel kauft, erwirbt eigentlich nicht das eigentliche Musikstück, sondern nur das Nutzungsrecht. Das Rechtesystem regelt zum Beispiel genau
- wie oft Sie einen Titel abspielen dürfen
- auf welchen Computer und Endgeräten das Abspielen erlaubt ist
- wie oft Sie einen Titel auf CD brennen dürfen
- wie oft ein Titel kopiert werden darf
Die Technik hinter DRM
Die KopierschutzmaÃnahmen für legal erwerbbare Musik arbeiten alle nach dem gleichen Prinzip: Im Rechtemanagement ist für jeden Titel genau definiert, welche Rechte der Käufer erwirbt. Mittels Verschlüsselungsverfahren werden die zu kontrollierenden Inhalte dann fest an ein Gerät, einen Datenträger oder den Käufer gebunden. Sie erhalten praktisch nur einen persönlichen Schlüssel für den Zugriff auf die digitalen Inhalte. Nur der rechtmäÃige Besitzer des Schlüssels darf auf die digitalen Daten zugreifen. Beim Kauf passiert folgendes:
1. Nach dem Bezahlvorgang stellt der Musikanbieter den gewünschten Song als verschlüsselte Datei zur Verfügung und versieht sie mit einem digitalen Wasserzeichen. Der Song wird speziell für Sie konfiguriert. Die im Wasserzeichen hinterlegten Informationen über den Urheber den Käufer oder das verwendete Computersystem ergeben einen individuellen Finderabdruck. Bei einer Urheberrechtsverletzung â etwa der unerlaubten Weitergabe bei Internet-Tauschbörsen â lässt sich anhand des Wasserzeichens der ursprüngliche Käufer des Titels ermitteln.
Ãbrigens: Auch „freie“ Titel ohne Digitales Rechtemanagement sind meist mit einem digitalen Wasserzeichen versehen. Die DRM-freien Songs aus Apples iTunes-Store – erkennbar am Zusatz iTunes Plus – enthalten auch weiterhin ein Wasserzeichen, das Informationen über den ursprünglichen Käufer enthält.
2. Zusätzlich zur eigentlichen Musikdatei wird ein Lizenzschlüssel erzeugt und auf dem Lizenzserver des Anbieters abgelegt. Im Lizenzschlüssel sind alle erworbenen Rechte hinterlegt, etwa wie oft der Titel auf CD gebrannt werden darf. Zudem dient die Lizenzdatei zum Entschlüsseln der Musikdatei.
3. Erst die Kombination von Musikdatei und gültigem Lizenzschlüssel ermöglicht das Abspielen des Titels. Die Abspielsoftware prüft dabei, ob noch genügend Lizenzen â etwa zum Brennen auf CD â „frei“ sind und gestattet oder verwehrt den Zugriff.