E-Bike defekt? Was tun bei Schäden am Elektrofahrrad?

Elektrofahrräder (E-Bikes oder Pedelecs) werden immer beliebter. Sie sind umweltschonend und eignen sich hervorragend für den Stadtverkehr. Zudem besitzen einige von ihnen bereits eine beachtliche PS-Zahl, sodass auch etwas längere Strecken schnell überwunden werden können. Doch was passiert, wenn das Elektrofahrrad kaputt geht? Die besten Maßnahmen bei defekten Elektro-Bikes oder auch bei Diebstahl sollen im Folgenden aufgezeigt werden.

Nur qualitativ hochwertige Elektrofahrräder kaufen

Grundsätzlich ist es potentiellen Käufern anzuraten, E-Bikes, die bei der Stiftung Warentest oder anderweitigen seriösen Fachzeitschriften als ungenügend oder mangelhaft eingestuft wurden, nicht zu kaufen. Sollten diese Elektrofahrräder dennoch erworben werden, stehen den Käufern Rechte zu, die sie bei Mängeln des Bikes schützen. So könnten Richter die Händler bei einer Anklage zur Nacherfüllung verurteilen. Dies bedeutet, dass Verkäufer den Käufern den Kaufpreis erstatten müssen. Eine anderweitige Möglichkeit ist es, das E-Bike kostenlos zu reparieren und dem Käufer gegebenenfalls einen Ersatz zur freien Verfügung zu stellen. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass diese Rechte nur bis zu 2 Jahre gelten. Danach verfällt das Recht auf Reparaturleistungen seitens des Käufers. Dennoch heißt dies: Wer im Besitz eines defekten Elektrofahrrads ist, kann und sollte dies nicht tatenlos hinnehmen.

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Bei Schäden den Hersteller kontaktieren

Sollte es sogar dazu kommen, dass Fahrer sich aufgrund einer mangelnden Funktion, beispielsweise bei einem Rahmenbruch des Elektrofahrrads, verletzen, können Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld eingeklagt werden. Hierbei sollten sich die Besitzer jedoch an den Hersteller des Elektrofahrrads wenden und nicht an den Verkäufer. Selbstverständlich ist dies nur möglich, wenn der Unfall und der Schaden auf eine Mangelerscheinung am Elektrofahrrand zurückzuführen ist. Eigenes Verschulden kann dabei selbstverständlich nicht geltend gemacht werden. Dennoch beruht dieser Anspruch von Geschädigten darauf, dass Fahrer sich jederzeit auf die Sicherheit und Funktion des Bikes verlassen können müssen. Insofern das Elektrofahrrad für gewisse Bedingungen nicht geeignet ist, beispielsweise bei einem zu hohen Gewicht, müssen diese Hinweise deutlich erkennbar am Fahrrad sichtlich gemacht werden. Dieses Recht der Elektrofahrradbesitzer besteht im Übrigen bis zu zehn Jahre.

Versicherungen für Elektrofahrräder lohnen sich

Sollte ein besonders kostspieliges Elektrofahrrad im eigenen Besitz sein, so empfiehlt es sich, eine zusätzliche Versicherung gegen Diebstahl und etwaige Schäden abzuschließen. Denn die Reparatur von Motoren oder Akkus kann sehr teuer werden. Zudem haben es Kriminelle aufgrund der wachsenden „Nachfrage“ speziell auf Elektrofahrräder abgesehen. Eine Versicherung für Elektro-Bikes gibt es bereits ab 5 Euro monatlich.

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