eBay-Betrugsmasche beim Bilderklau – Vorsicht Betrüger

Sollten Sie die Absicht haben, Ihr Smartphone oder ein anderes wertvolles technisches Gerät in der nächsten Zeit auf eBay zu versteigern, dann machen Sie eigene Fotos Ihres Produktes und laden diese bei eBay hoch. Denn nutzen Sie ein Foto aus dem Internet, für dies Ihnen keine Rechte vorliegen, können Betrüger und Abzocker das schamlos ausnutzen.

Wie gehen solche Betrüger vor?

Die Abzocker beobachten Auktionen, meist solche die neu und mit einem günstigen Startpreis eingestellt werden. Diese Auktionen beinhalten oft hochwertige Mobiltelefone oder Smartphones. Wenn Sie nun als Verkäufer Bilder aus dem Internet verwenden, die nicht Ihnen gehören, kann die Falle schnell zuschnappen, denn fremde Fotos ohne Erlaubnis des Rechteinhabers zu nutzen, ist verboten und somit würden Sie gegen das Urheberrecht verstoßen.

Und genau das nutzen die Online-Betrüger aus. Sie warten auf solche Auktionen und bieten dann schnell den Mindestpreis von meist geringer Höhe. Da die Online-Betrüger meist zu zweit agieren, kontaktiert der Komplize den Verkäufer und weist ihn auf seine Urheberrechtsverletzung aufgrund des Bildes hin. Meist macht er dem Verkäufer noch mehr Angst, indem er ihn auf die Folgen, die teuer ausgehen können, hinweist.

ebay-betrugsmasche

Beenden Sie als Verkäufer nun ihre Auktion frühzeitig, meldet sich der betrügerischer Bieter und wird die Auslieferung des teuren Produktes verlangen.

Im ersten Moment denken Sie sicher, er könnte recht haben, mit seiner Forderung, denn wie bereits erläutert, ist ein eBay-Angebot von Anfang an bindend, es scheint also ein gültiger und rechtswirksamer Kaufvertrag vorzuliegen.

Momentan liegen dem Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer aus Kiel drei solcher Fälle vor. Hier wurde jeweils auf ein iPhone und andere hochwertige Geräte geboten. Die Verwendung fremder Fotos sei zwar illegal, so der Anwalt, aber die Masche der Online-Betrüger sei besonders arglistig.

Der Rechtsanwalt erklärt hierzu weiter:

„Wenn ein Verkäufer bei eBay seine Versteigerungen einfach stoppt, kommt in vielen Fällen ein Kaufvertrag mit dem bis dahin Höchstbietenden zustande. Provoziert eine Person allerdings die vorzeitige Beendigung, um daraus wirtschaftlich Profit zu schlagen, handelt diese Person rechtswidrig.“

Was können Sie gegen derartige Betrugsmaschen tun?

Setzen Sie sich gegen solche Forderungen und Ansprüche zur Wehr, indem Sie einen Anwalt beauftragen, der sich mit eBay und dessen Auktionen auskennt.

Nutzen Sie, um schon im Vorfeld solche unangenehmen Vorfälle zu vermeiden, immer Ihre eigenen Bilder. Verwenden Sie keine Fotos, für die Ihnen keine Rechte vorliegen. Interessant ist ebenfalls, dass bei allen drei Fällen des Rechtsanwaltes Driftmeyer das gleiche eBay-Mitglied Meistbietender war und ebenso immer das gleiche Mitglied, also der Komplize die Urheberrechtsverletzung angemahnt hatte.

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