Eigener Blog oder Homepage: Vorsicht bei Fotos, Bilder, Landkarten & Co.

Das Urheberrecht gilt auch für Fotos, Produktabbildungen, Grafiken und Illustrationen. Firmenlogos, Piktogramme oder Grafiken wie die Olympischen Ringe sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit Genehmigung der Rechteinhaber auf der eigenen Homepage veröffentlicht werden.

Kritisch kann es auch bei eigenen Fotos werden. Wer Fotos von Personen auf seiner Webseite veröffentlichen möchte, muss das Kunsturhebergesetz (KUG) beachten. Es legt fest, dass „Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden“ dürfen. Lediglich Fotos von Personen der Zeitgeschichte dürfen ohne ihre Zustimmung verbreitet werden. Allerdings wird der Begriff „Personen der Zeitgeschichte“ von den Gerichten unterschiedlich ausgelegt. Im Zweifelsfall sollten Sie von abgelichteten Personen daher ein Einverständnis einholen, bevor Sie das Bild auf der Homepage veröffentlichen.

Eine Ausnahme bilden nur Fotos, auf denen Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen sowie Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Veranstaltungen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben. Das gilt beispielsweise für Fotos von Karnevalsumzügen oder Touristenfotos am Brandenburger Tor. Wichtig dabei: Der Schwerpunkt des Bildes muss auf die Touristenattraktion oder das Geschehen liegen und nicht auf die teilnehmenden Personen.

Aufgepasst bei Stadtplänen

Auch Stadtpläne unterliegen dem Urheberrecht. Falls Sie in ihre Webseite einen Anfahrtsplan integrieren möchten, verwenden Sie keinesfalls eine Kopie oder einen Ausschnitt eines Stadtplans. Eine gute Alternative ist das Einbinden einer Google Map in die Webseite. Wie das geht, erfahren Sie auf der Webseite www.google.de/apis/maps, zurzeit leider nur in englischer Sprache.

Auch bei Fotos von Gebäuden gibt es Grenzen. Nach der sogenannten Panoramafreiheit ist es nur gestattet Fotos von urheberrechtlich geschützten Gegenständen wie Kunstobjekte oder Gebäude zu veröffentlichen, wenn diese von öffentlichen Verkehrswegen aufgenommen wurden. Der Aufnahmestandpunkt muss allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Fotos aus dem Hubschrauber, von einer Leiter oder einem gegenüberliegenden Gebäude aus gehören nicht dazu.

Bei Innenaufnahmen oder Fotos, die von einem Privatgrundstück aus gemacht wurden, können Sie sich nicht auf die Panoramafreiheit berufen. Diese Fotos dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers oder des Rechteinhabers veröffentlicht werden.

Panoramafreiheit im Detail

Ausführliche Informationen zur Panoramafreiheit und kniffeligen Einzelfällen wie Bildtafeln oder militärischen Anlagen finden Sie im Wikipedia-Artikel de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit.

Kostenlose Fotos für die Homepage

Falls Sie Ihre Homepage mit Bildern aufwerten möchten, aber gerade keine eigenen Fotos parat haben, können Sie auf Bildersammlungen mit kostenlos erhältlichen und frei verfügbaren Fotos zurückgreifen. Sofern Ihre Homepage keine kommerziellen Zwecke verfolgt, können Sie die Fotos der folgenden Anbieter frei verwenden:

Eine Suchmaschine für freie Bilder finden Sie auf der Webseite www.yotophoto.com.

Und was ist mit Videos?

Wie Fotos können auch Videos dem Urheberrecht unterliegen. Geschützte Inhalte sind beispielsweise Filme, TV-Shows, Musikvideos, Mitschnitte von Konzerten, Filmtrailer und Werbung. 

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