Einstweilige Verfügung: Vodafone muss Webseite von Kinox.to abschalten

Per einstweiliger Verfügung vom 01. Februar 2018 des Landgerichts München muss Vodafone/Kabel Deutschland die Webseite des Streamingportals Kinox.to aus dem Netz nehmen. Die Sperrung wurde durch das Unternehmen Constantin Film erfolgreich erstritten.

Ab sofort können die Kunden des Providers Vodafone/Kabel Deutschland die Webseite Kinox.to nicht mehr aufrufen. Stattdessen wird eine Infoseite angezeigt, die auf die Sperrung wegen eines urheberrechtlichen Anspruchs hinweist.

Details zu der einstweiligen Verfügung werden derzeit von Constantin Film noch nicht genannt. Vermutlich ist die Klage auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. April 2017 zurückzuführen.

Die Sperrung des illegalen Streaming-Portals Kinox.to wird anscheinend mit einem DNS-Blocking durchgeführt. Auch wenn man diese Blockade recht einfach überwinden kann, sollte man von Kinox die Finger lassen, da Streaming über diese Webseite wohl weiterhin rechtswidrig bleiben wird.

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