Elstam – ab jetzt werden Ihre Steuerdaten elektronisch übermittelt

Die altbewährte Lohnsteuerkarte auf Papier hat nun endgültig ausgedient und wird ab 2013 nicht mehr verwendet. Stattdessen werden alle Daten, die zur Ermittlung der Lohn- und Kirchensteuer benötigt werden, gespeichert und auf elektronischem Weg an die Arbeitgeber übermittelt. Diese Datenbank mit allen Daten der Arbeitnehmer nennt sich Elstam (ElektronischeLohnSteuer AbzugsMerkmale).

Das ändert sich für Sie

Abgesehen von der Tatsache, dass Ihre Daten von nun an nicht mehr auf Papier, sondern elektronisch gespeichert werden, ändert sich für Sie zunächst nur wenig. Ihr derzeitiger Arbeitgeber wird Sie mit den Daten Ihrer alten Lohnsteuerkarte am Elstam System anmelden und hat hierfür das ganze Jahr Zeit. Sobald die Registrierung erfolgt ist, wird er Sie hierüber informieren. Dann haben Sie die Möglichkeit, zu überprüfen, ob alle Daten richtig in das System übertragen wurden. Hierzu registrieren Sie sich entweder im Elster Online Portal, wo Sie die Daten direkt einsehen können, oder Sie wenden sich an Ihr Finanzamt, das Ihnen auf Antrag einen Ausdruck erstellen wird. Achten Sie im Besonderen auf alle Freibeträge, die auf Ihrer alten Lohnsteuerkarte eingetragen waren, damit die Personalabteilung Sie bei der Erstellung Ihrer Lohnabrechnung berücksichtigen kann.

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Wichtig beim Wechsel des Arbeitgebers

Weil Arbeitgeber für die Registrierung ihrer Angestellten im Elstam System das ganze Jahr Zeit haben, werden 2013 Lohnsteuerkarten auf Papier und das Elstam System nebeneinander genutzt. Falls Sie in diesem Jahr den Arbeitgeber wechseln, sollten Sie daher daran denken, sich Ihre Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 aushändigen zu lassen. Diese Karten müssen ebenso wie die Ersatzbescheinigungen für die darauf folgenden Jahre von den Arbeitgebern bis Ende 2014 aufbewahrt werden. Die alte Lohnsteuerkarte benötigt Ihr neuer Arbeitgeber, damit er Sie beim Elstam System anmelden kann, falls dies noch nicht geschehen ist.

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