Elternzeit aufteilen – Wie auch Väter ihre Zeit mit dem Kind bekommen

Bis zu drei Jahre Elternzeit stehen werdenden Eltern für ihren Nachwuchs zur Verfügung. Eine Menge Zeit, von der nun auch endlich Väter profitieren können. Denn Gleichberechtigung kann auch in die andere Richtung funktionieren: Auch Väter wünschen sich freie Zeit mit ihrem Kind und ein wenig Abstand von der Arbeit, wenn ein neues Familienmitglied dazu stößt.

Inzwischen sind zwei Monate Elterngeld explizit für den Vater bestimmt. Nimmt er diese nicht in Anspruch, verschenkt er nicht nur wertvolle Zeit mit seinem Kind, sondern auch bis zu 3.600 Euro. Ein Grund mehr, auch als Vater für seine Rechte einzustehen.

Baby greift nach Mutterhand

Die drei Jahre können frei zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Zu bedenken ist aber: Das Gehalt wird immer geringer, je länger man zu Hause bleibt. Also ist es oft auch eine finanzielle Frage, wer wie lange zu Hause bleibt, und ab wann der Nachwuchs in den Kindergarten gebracht werden sollte. Dass Elternzeit für einzelne Monate und Wochen genommen werden kann, ist vielen gar nicht bewusst, eröffnet aber eine Vielzahl an Möglichkeiten. Auf vaeterzeit.de findet man Hinweise zum Beantragen der Elternzeit beim Arbeitgeber und darüber hinaus viele wichtige Details, Fakten und Informationen, die eine Planung der freien Zeit mit dem Nachwuchs erleichtern. Im Folgenden nur ein kleiner Überblick über eventuelle Möglichkeiten:

  • Die Doppelverdiener: Eines der vielen möglichen Modelle ist das des Doppelverdieners. Hier gehen beide Elternteile kurz nach der Geburt wieder arbeiten. Der Vater beginnt die Elternzeit direkt nach der Geburt des Kindes, die Mutter nach dem Ablauf der Mutterschutzfrist. Beide können von Anfang an in Teilzeit arbeiten. So arbeitet der eine vormittags, der andere nachmittags, und beide können Zeit mit ihren Nachwuchs verbringen, ohne sich um Geldknappheit Sorgen machen zu müssen.
  • Die Tauschenden: Ein sehr beliebtes Modell ist die Aufteilung der Arbeitszeit. Nach der Geburt nimmt die Mutter sechs Monate Elternzeit, während der Vater Vollzeit arbeitet. Aufgrund der starken Mutterbindung und wegen des Stillens ist es wichtig, dass die Mutter die erste Elternzeit nimmt. Nach Ablauf der sechs Monate nimmt nun der Vater ein halbes Jahr Elternzeit, und die Mutter geht wieder arbeiten. Ab dem 15. Monat sollte das Kind dann ganztägig betreut werden können.
  • Der Rollentausch: Ein äußerst modernes, aber immer noch recht unübliches Modell ist der Rollentausch. Nach Ablauf des Mutterschutzes geht die Mutter wieder vollständig arbeiten, während der Vater die Betreuung des Kindes übernimmt. Er widmet sich nun ein Jahr lang der Kinderbetreuung, während die Mutter das Geld verdient. Dieser Rollentausch bietet sich bei Haushalten an, in denen die Frau mehr Geld verdient als der Mann.
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