Familienrecht 2015: Die Düsseldorfer Tabelle 2015 seit 01.01.2015 als PDF-Download

Die „Düsseldorfer Tabelle“ regelt, wie viel Unterhalt geschiedene Eltern ihren Kindern schulden. Sie ist das Ergebnis von Koordinierungsgesprächen zwischen allen Oberlandesgerichten und der „Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V“.  Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt nur eine Richtlinie über den monatlichen Unterhaltsbedarf (bezogen auf drei Unterhaltsbereichtigte) dar.

Düsseldorfer Tabelle 2015 als PDF-Download

Seit dem 01.01.2015 gelten laut Düsseldorfer Tabelle folgender Bedarf (auch für 2015), sortiert nach Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (erste Spalte) und Altersstufen in Jahren gemäß §1612a Abs. 1 BGB:

Nettoeinkommen / Alter0-56-1112-17ab 18ProzentsatzBedarfskontrollbetrag
bis 1.500 €317364426488100880/1.080
1.501 – 1.9003333834485131051.180
1.901 – 2.3003494014695371101.280
2.301 – 2.7003654194905621151.380
2.701 – 3.1003814375125861201.480
3.101 – 3.5004064665466251281.580
3.501 – 3.9004324965806641361.680
3.901 – 4.3004575256147031441.780
4.301 – 4.7004825546487421521.880
4.701 – 5.1005085836827811601.980

Ab 5.101 Euro richtet sich der Bedarf nach den Umständen des Falls.

Weitere Anmerkungen zum Kindermindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2015 snagifinden Sie in der PDF-Datei des OLG Düsseldorf:

duesseldorfer-tabelle-2015-download

Im PDF-Dokument erfahren Sie auch, welche Ab- und Zuschläge bei einer größeren oder geringeren Anzahl Unterhaltsberechtiger angemessen sind oder welche berufsbedingten Aufwendungen geltend gemacht werden können. Zahlreiche Praxisbeispiele zeigen, wie im Einzelnen die Unterhaltsansprüche gemäß der Düsseldorfer Tabelle berechnet werden.

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