Führerschein mit 17 – was man wissen sollte

Bereits seit einigen Jahren ist es möglich, den Führerschein im Alter von 17 Jahren zu machen. Doch trotzdem sind viele Leute immer noch verunsichert, welche Rechte und Pflichten genau damit einhergehen. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, listet dieser Artikel diverse Informationen über den Führerschein mit 17 auf.

Zuerst stellt sich die Frage, warum überhaupt der Führerschein mit 17 eingeführt wurde. Dies liegt daran, dass ein Modellversuch aus Niedersachsen verdeutlichte, dass Fahranfänger eine um ein Vielfaches niedrigere Unfallquote haben, wenn sie in Begleitung eines Erwachsenen unterwegs sind. In dem Jahr bis zum Erwachsenenalter sammeln sie somit wertvolle praktische Erfahrungen, die sich in einer wesentlich sichereren Fahrweise niederschlagen. In Zahlen ausgedrückt: Nachdem sie ein Jahr in Begleitung gefahren sind, verursachen Fahranfänger 40% weniger selbstverschuldete Unfälle und 60% weniger Bußgelder. Darüber hinaus werden alle möglichen Arten von auftretenden Fragen, beispielsweise welches Modell welchen Treibstoff benötigt, erlernt.

Eine weitere häufig auftretende Frage ist, ob alle Führerscheinklassen erworben werden können. Dies ist zu verneinen; mit dem Führerschein ab 17 können einzig die Klassen B und BE erworben werden.

Die Prüfung: Alles bleibt beim Alten

Was den eigentlichen Erwerb des Führerscheins angeht, gibt es keine Unterschiede zum „normalen“ Führerschein: Weiterhin gilt, dass eine bestimmte Anzahl an Pflichtstunden sowie eine theoretische Prüfung absolviert werden müssen, an die letztlich die praktische Prüfung anschließt. Das Absolvieren der theoretischen Prüfung ist dabei bereits drei Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres möglich, während die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden kann. Der Führerschein selbst wird aber erst mit dem 17. Geburtstag ausgehändigt.

Wer darf und muss die Fahrt begleiten?

Wichtig ist darüber hinaus die Funktion, die die Begleitperson erfüllt. Diese gilt als Ansprechpartner und gibt Hilfestellungen, ohne dabei aber direkt in die Kontrolle des Fahrzeuges einzugreifen. Die Begleitperson muss stets dieselbe sein, es genügt also nicht, dass es sich dabei um eine beliebige Person mit einer Fahrerlaubnis handelt. Sie wird in die Prüfungsbescheinigung des Führerscheins mit 17 eingetragen und muss ausnahmslos bei jeder Fahrt anwesend sein.

Darüber hinaus muss sich der Erziehungsberechtigte – wenn er denn nicht selbst die Begleitperson ist – mit der Begleitperson einverstanden erklären. Andernfalls muss entweder eine neue Begleitperson festgelegt werden, oder der Prüfling muss bis zu seinem 18. Lebensjahr auf den Führerscheinerwerb warten.

Weiterhin gelten für die Begleitperson folgende Bestimmungen:

  • Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Sie muss bereits seit mindestens fünf Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein
  • Die Begleitperson darf maximal drei Punkte im VZR in Flensburg haben

Für weitere Informationen rund um den Führerschein empfiehlt es sich, Seiten wie die offizielle Webseite des ADAC oder auf die Thematik spezialisierte Webseiten wie http://www.dein-fuehrerschein.net/ aufzusuchen. Dort findet man alles Wissenswerte und weitere nützliche Hinweise.

Frau mit neuem Auto und Führerschein

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