Viele Menschen neigen dazu, in puncto Versicherungsschutz zu kleinlich zu sein. Da wird dann, in manchen Fällen zurecht, eine zu niedrige Versicherungssumme gewählt oder gleich ganz auf wichtige Versicherungen verzichtet. Keine Frage, viele Versicherungen bedeuten nicht den Schutz, den sie versprechen – die private Haftpflichtversicherung jedoch zählt in herausragendem Maße zu den „must-haves“ einer notwendigen Absicherung gegen die Widrigkeiten des Alltags. Gleichwohl erübrigt sich nicht automatisch die Sorgfaltspflicht, mit der man an Dinge herantreten sollte. Wenn man sich aber mal vorstellt, wie sehr scheinbar kleine Missgeschicke zu großen Schäden führen, so tritt der aufzuwendende Beitrag schnell in Vergessenheit.
Typische Schadensfälle
Menschen, insbesondere Deutsche neigen dazu, für übermäßigen Versicherungsschutz zu sorgen. Nicht selten jedoch geht dies zu Lasten der Notwendigkeit, sodass eine Unterversicherung eintritt oder ein und derselbe Bereich gleich mehrfach abgedeckt ist. Häufig ist dies bei den sogenannten kleinen Versicherungen der Fall, beispielsweise beim Vergessen von Hausschlüsseln oder einer Reiserücktrittversicherung. Solche Fälle sind zunehmend über Versicherungspakete versichert, welche man bei manchen Kreditkarten bereits inkludiert hat. Voraussetzung ist jedoch, dass die betreffende Reise oder der entsprechende Kauf auch mit der jeweiligen Karte beglichen wurde.
Und hier ist auch schon der erste Fallstrick, denn viele neigen dazu, solche Dinge einfach abzuhaken. Wenn dann jedoch ein solcher Fall eintritt, ist die erhoffte Versicherung der falsche Ansprechpartner, da die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz nicht erfüllt wurden. Typisch ist dann auch die durch häufig vorkommende Situation, dass man bei Freunden gemeinsam speist und aus Versehen das Glas Rotwein auskippt. Wenn Sie jetzt Glück haben, wurde darunter normal gefliest – wenn nicht, dann schütten Sie Ihr Glas auf den teuren Perserteppich, der ersetzt oder aufwendig gereinigt werden muss.
Aber auch die Situation, wenn Sie im hektischen Gemenge jemand Anderes anrempeln oder umstoßen, ist gefährlich. Verletzt sich diese Person dabei, so entstehen Ihnen als Verursacher Pflichten zur Übernahme der entstandenen Kosten. Die Privathapflicht ist für solche Fälle konstruiert, die Unwägbarkeiten des Alltags zu versichern und Sie von immens hohen Belastungen frei zu halten.
Kinder als Verursacher
Aber auch außerhalb Ihres Entscheidungsraumes können Dinge geschehen, für die Sie aufkommen müssen. Speziell Kleinkinder, die gerne Alles und Jeden anfassen und Dinge ausprobieren wollen, sind anfällig für einen versehentlichen Tick zu viel. Hier haben Sie als Elternteil eine gesetzliche Aufsichtspflicht, denn Kinder haften gar nicht oder nur zum Teil für verursachte Schäden.
Der Umgang mit Feuer beispielsweise, häufig im Umfeld von Silvester und Feuerwerkskrachern zu beobachten, birgt enorme Risiken. An der falschen Stelle zu unvorsichtig agiert, kann Glut und das Zusammenspiel mit Wind schnell auf umliegende Gartenhäuser oder gar Wohnhäuser umschlagen. Selbstverständlich unbeabsichtigt, aber auch hier entsteht eine Pflicht zum Ersatz des entstandenen Schadens. Das gleiche gilt beim Fußballspielen, wo gerne mal ein Ball in des Nachbar’s Garten fliegt und dabei Dinge beschädigt oder Glas zu Bruch geht. Es wird klar, dass auch bei noch so großer Sorgfalt Dinge passieren, die man nicht vorhersehen kann und die Andere schädigen. Mit dem kleinen Beitrag zur Privathaftplicht sind all diese Dinge mehr als ausreichend abgedeckt, Sie auf der sicheren Seite.