Gebrauchtwagen kaufen, aber richtig

Wenn ein neues Auto her muss, ist der Gebrauchwagenmarkt oft die erste Anlaufstelle. Der Handel mit den Gebrachten boomt. Im letzten Jahr wurden 6,73 Gebraucht-PKWs für rund 57 Milliarden Euro verkauft, so ein Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes in Bonn. Sowohl im Internet als auch in Tageszeitungen oder bei Gebrauchtwagenhändlern ist das Angebot riesig. Doch Vorsicht: Das vermeintliche Schnäppchen kann sich dabei schnell als unseriöses Lockangebot oder teuerer Fehlkauf entpuppen.

Daher gilt beim Kauf eines neuen Autos: Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf. Um das Risiko, an einen Betrüger zu gelangen, möglichst klein zu halten, zeigt Ihnen folgende Übersicht, worauf Sie beim Kauf eines gebrauchten Autos achten sollten:

Seriosität des Verkäufers
Gerade beim Kauf über das Internet sollten Sie einen Blick auf die Homepage des Händlers bzw. Verkäufers werfen. Sind dort alle Daten über den Firmensitz oder des zu verkaufenden Autos vorhanden? Seriöse Verkäufer informieren eindeutig und ausführlich über das Auto und die Vertragsabwicklung. Im Zweifelsfall werfen Sie einen Blick in das Handelsregister und prüfen Sie dort die Eintragungen des Unternehmens.

Beweise sichern
Um auch im Nachhinein noch nachweisen zu können, welche Daten über das Auto in der Anzeige standen, drucken Sie das Angebot und die Bestellung aus. Dazu gehören auch die AGB (Allgemeines Geschäftsbedingungen), die über die Rechten und Pflichten beim Kauf informieren. Dabei gelten stets die zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen AGBs.

Probefahrt ist ein Muss
Verlassen Sie sich beim Autokauf nicht auf Fotos oder Beschreibungen. Machen Sie in jedem Fall eine ausgiebige Probefahrt, um etwaige Mängel wie verschlissene Bremsen und Kupplungen, ein defektes Radio oder Spiel in der Lenkung feststellen zu können.

Auto tatsächlich vorhanden
Oft handelt es sich bei online angebotenen Schnäppchen um Lockvogelangebote. Wer direkt zum Händler fährt, erfährt dort mitunter, dass das angebotene Fahrzeug nicht mehr vorhanden ist, aber andere „tolle Angebote“ auf dem Hof stehen. Ein typisches Lockangebot. Klären Sie daher vor einer weiten Anfahrt, ob der gewünschte Gebrauchtwagen auch tatsächlich existiert und begutachtet werden kann.

Vermittler oder Verkäufer?
Ganz wichtig: Ist der Anbieter tatsächlich der Verkäufer oder bloß der Vermittler? Ist der Vertragspartner lediglich Vermittler, schließen Sie den Kaufvertrag unter Umständen mit einem ausländischen Händler – der Ansprechpartner fungiert dann nur als Vermittler zwischen Käufer und ausländischem Anbieter. Die Folge: Für den Kaufvertrag gilt das ausländische Recht. Prüfen Sie daher im Vorfeld, welche Rolle Ihr Ansprechpartner beim Verkauf spielt und nehmen Sie im Vermittlungsvertrag alle Fahrzeugeigenschaften sowie den Liefertermin auf.

Hohe Anzahlung?
Verlangt der Verkäufer eine hohe Anzahlung, sollten Sie misstrauisch werden. Das gilt auch, wenn die Anzahlung auf eine Treuhandkonto gehen soll. Der Grund: Mit einer Anzahlung tragen Sie das Insolvenzrisiko. Meldet der Anbieter Insolvenz an, ist das Geld in den meisten Fällen verloren.

Die mobile Version verlassen