Geld zurückholen bei gekündigten Lebensversicherungen

Oft bleibt keine andere Wahl: Zur Finanzierung von Bauvorhaben oder ähnlichen Investitionen wird oft und gerne die laufende Lebensversicherung gekündigt. Allerdings mit weitreichenden Folgen. Oft mussten sich die Versicherten in der Vergangenheit mit niedrigen Auszahlungen begnügen.

Mitunter gibt es aber Geld zurück. Wer zwischen 1995 und 2001 eine Lebensversicherung abgeschlossen und danach vorzeitig gekündigt oder beitragsfrei gestellt hat, hat möglicherweise Anspruch auf eine saftige Nachzahlung. Experten gehen davon aus, dass die deutschen Versicherungsnehmer eine Erstattungsanspruch von knapp 3,5 Milliarden Euro bislang nicht geltend gemacht haben.

Nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2005 (Aktenzeichen IV ZR 162/03, 177/03 und 245/03) und des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen 1 BvR 1217/97) steht Versicherten bei Kündigung statt des oftmals äußerst geringen Rückkaufwerts knapp die Hälfte des eingezahlten Kapitals zu.

Wichtig dabei: Sie müssen als Kunde selbst tätig werden und Ihren Nachzahlungsanspruch bei der Versicherung anmelden. Ohne eigenes Handeln schweigen die Versicherungen das Problem einfach aus. Nur wer sich meldet und seine Ansprüche geltend macht, hat Chance auf eine Rückzahlung.

Verwenden Sie einfach einen der folgenden Musterbriefe, um Ihre Ansprüche anzumelden – entweder für gekündigte Versicherungen oder für Verträge, die beitragsfrei gestellt wurden.

Musterbrief für gekündigte Verträge:

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Per Einschreiben/Rückschein

Meine Versicherungsnummer:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2005 (IV ZR 162/03, 177/03 und 245/03) melde ich hiermit meine Ansprüche an.

Ich habe bei Ihrem Versicherungsunternehmen am _________ den o.g. Vertrag für eine Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung abgeschlossen. Den Vertrag habe ich am _________ gekündigt. Der Rückkaufwert betrug _________ Euro. Insgesamt wurden von mir zirka _________ Euro Versicherungsbeiträge eingezahlt.

Teilen Sie mir mit, wie hoch der „Stornoabzug“ war und wie hoch der Mindest-Rückkaufswert bei Vertragsende war. Laut BGH beträgt der Mindest-Rückkaufwert „die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals zuzüglich Überschussbeteiligung“.

Für Ihre Rückantwort habe ich mir den _________ (4 Wochen) vorgemerkt.

 

Mit freundlichem Gruß

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Musterbrief für beitragsfrei gestellte Verträge:

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Per Einschreiben/Rückschein

Meine Versicherungsnummer:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2005 (IV ZR 162/03, 177/03 und 245/03) melde ich hiermit meine Ansprüche an.

Ich habe bei Ihrem Versicherungsunternehmen am _________ den o.g. Vertrag für eine Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung abgeschlossen. Der Vertrag wurde am _________ beitragsfrei gestellt.

Teilen Sie mir mit, wie hoch der „Stornoabzug“ war und korrigieren Sie die beitragsfreie Versicherungssumme gemäß den Vorgaben des Bundesgerichtshofs.

Für Ihre Rückantwort habe ich mir den _________ (4 Wochen) vorgemerkt.

 

Mit freundlichem Gruß

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Sollte die Versicherung nicht reagieren oder die Rückzahlung ablehnen, können Verbraucher klagen. Die Verbraucherzentrale Hamburg organisiert Sammelklagen gegen Versicherung. Dabei fallen für Sie Kosten in Höhe von knapp 30 Euro an.

>> Weitere Infos (auch zur Sammelklage) bei der Verbraucherzentrale Hamburg

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