Geplatzte Zahlung mit ec-Karte: Wenn die Kartenzahlung per Lastschrift platzt, kann es teuer werden

Vielen ist es schon einmal passiert: Man zahlt seine Einkäufe mit der EC-Karte, hat sich aber in seiner monatlichen Finanzplanung verkalkuliert. Das Konto ist nicht ausreichend gedeckt, und die Bank verweigert die Zahlung. Ein solcher Fall kann teuer werden, denn es fallen mitunter horrende Gebühren an. Jedoch lohnt es sich, wie im Falle eines Jurastudenten, sich dagegen zu wehren.

Der Vorfall

Ein junger Mann kaufte in einem Supermarkt waren im Wert von 14 Euro ein und zahlte mit seiner EC-Karte und Unterschrift. Was er nicht wusste: Die monatlichen Zahlungen von seinen Eltern waren, was sehr unüblich ist, noch nicht auf seinem Konto. Daraufhin verweigerte die Bank des Studenten die Zahlung. Einige Zeit später wurde das Geld vom Dienstleister, der dazu von dem Supermarkt-Unternehmen beauftragt wurde, letztlich abgebucht, jedoch hat sich die zu zahlende Summe beinahe verdoppelt.

Der Dienstleister berechnete nämlich zusätzlich zu den Gebühren, die für die geplatzte Lastschrift anfallen, noch eine hohe Bearbeitungsgebühr.

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Wehren lohnt sich

Im Rahmen seines Jurastudiums hatte der junge Mann jedoch gelernt, dass ein solcher Vorgang unzulässig ist, denn ein Unternehmen darf nicht mehr Geld fordern, als der entstandene Aufwand es rechtfertigt. Darum schrieb der Student einen Brief an den Dienstleister, in dem er die Erstattung der Bearbeitungsgebühr forderte.

Als das Unternehmen nicht reagierte, beantragte der Student seine Bank, die Lastschrift zurück zu buchen. Einige Zeit später bekommt der junge Mann eine Erfolgsmeldung: Das Geld ist wieder auf seinem Konto.

Der Fall ist bisher nicht endgültig abgeschlossen, denn es fehlt noch die endgültige Stellungnahme des Dienstleisters, aber die Freigabe des Geldbetrags ist ein Zeichen dafür, dass der junge Mann sich auf dem richtigen Weg befindet.

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