Zurzeit macht im Web die schockierende Geschichte einer Kindertagesstätte die Runde, der 4.000 Euro Rundfunkgebühren nachzahlen musste, obwohl die Einrichtung von den Rundfunkgebühren befreit ist. Und das nur, weil ein GEZ-Mitarbeiter hartnäckig nachgefragt hat. Wer sich davor schützen möchte, kann den GEZ-Mitarbeitern per Musterformular Hausverbot erteilen. Das schützt zumindest vor unangemeldeten Besuchen.
4.000 Euro trotz Gebührenbefreiung
So soll es passiert sein: Beim Besuch der GEZ teilte die Kindertagesstätte mit, dass die Einrichtung von der Rundfunkgebühr befreit ist. Der Ordnung halber wollte der GEZ-Mitarbeiter aber trotzdem die Geräte erfassen und wissen wie lange sie denn dort schon stehen. Zehn Jahre. Kurze Zeit später kam eine GEZ-Rechnung über 4.000 Euro, da die Gebührenbefreiung nicht rückwirkend möglich sei – wohl aber die Gebührenpflicht.
Und tatsächlich: Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts München (Urteil vom 03.07.1996, AZ 7 B 94.708) wurde die Verjährungsfrist für Rundfunkgebührennachzahlungen praktisch außer Kraft gesetzt. Die Nachzahlung trotz Befreiung ist rechtens.
Hausverbot für die GEZ
Wer erst gar nicht in so eine Situation kommen möchte, sollte aufpassen, was er dem GEZ-Mitarbeiter beim plötzlichen und unerwarteten Besuch an der Haustüre mitteilt. Oder es besser gar nicht dazu kommen lassen. Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal (Aktenzeichen 42 C 34/10) hat am 23.08.2010 entschieden, dass jedermann allen freien Mitarbeitern der GEZ oder sonst von der Gebühreneinzugszentrale beauftragten Personen Hausverbot erteilen kann; bei Verstößen dagegen besteht Unterlassungsanspruch.
Um das Hausverbot auszusprechen, müssen dazu nur das passende Musterschreiben für Ihr Bundesland herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und per Post verschicken. Passende Musterformulare gibt es auf den Webseiten der Rechtsanwälte Sievers & Coll. Trotz Auskunftsrecht hat die GEZ aber weiterhin ein Auskunftsrecht. Ein Besuch ist allerdings nur noch nach schriftlicher Anmeldung und Bestätigung gestattet. Das Hausverbot betrifft nur die unangemeldeten Besuche.
Kommentare
6 Antworten zu „GEZ Hausverbot: GEZ-Mitarbeitern per Musterformular Hausverbot erteilen“
Die GEZ ist nur ein weiteres Instrument um die Fersklavung und Ausbeutung von fast einer ganzen Weltbevölkerung aufrecht zu erhalten. Die Meinungsfreiheit ist im Grundgesetz verankert und darf nichtss kosten, da so diese Freiheit in den Besitz von Gruppen mit hohen kapitalen Anlagen übergeht. (Was inzwischen ja schon realität geworden ist). Informiert euch bevor ihr über irgendetwas redet!!!
——www.wissensmanufaktur.net——-
@Tipps: Ich bin mir ziemlich sicher, dass es keine „GEZ-Rechnung“ über 4.000 Euro gab. Die GEZ weiß jedenfalls lt. eigener Auskunft nichts davon. Der Verweis auf das VGH-Urteil aus 1996 ist insofern nicht zielführend, weil es sich auf eine schon lange nicht mehr geltende Version des Rundfunkgebührenstaatsvertrags und such noch auf einen „vorsätzlichen Schwarzseher“ bezog. Es hat somit keine Präzedenzwirkung und auch nichts mit einer (theoretisch) gebührenbefreiten Kita zu tun.
Deshalb kann es hier keine zehnjährige Nachzahlung geben, weil die BGB-Vorschriften zur Verjährung gelten (drei Jahre).
Im Übrigen hätte eine Kita-Leiterin, die „vergisst“, einen Antrag auf Gebührenbefreiung zu stellen, und dann nicht in der Lage ist, eine einvernehmliche Lösung mit dem WDR zu finden, ihren Beruf verfehlt.
@Wolfgang: Danke für den Link. Sehr interessant. Deshalb haben wir es ja auch „So soll es passiert sein:“ formuliert. An der Tatsache der rückwirkenden Nachzahlung trotz Befreiung ändert das nichts. Auch nicht an der Möglichkeit, Hausverbote zu erteilen und damit unangekündigte Besuche zu verhindern.
Ausführliche Replik mit einigen Zweifeln am Wahrheitsgehalt dieser Story (und Stellungnahme der GEZ):
http://fastvoice.net/2012/04/10/warum-horror-storys-uber-gez-und-co-so-bequem-sind/
@F.G.: Zumindest bei unangemeldeten Besuchen. Wenn die sich anmelden (und man den Termin bestätigt hat), muss man Auskunft geben.
Also man kann die Kerle einfach rausschmeißen?… Super!