Gratis BILD-Zeitung Einspruch: Dem Einwurf der kostenlosen Bild-Zeitung widersprechen

Große Aktion der Bild-Zeitung: Zum 60. Geburtstag wird der Springer-Verlag in jeden Briefkasten der Republik eine kostenlose Bild-Zeitung stecken. Das stößt aber nicht überall auf Gegenliebe. Wer die Gratis-Bild-Zeitung nicht möchte, kann gegen die Postwurfsendung Einspruch einlegen.

Bitte keine Gratis-Bild-Zeitung

Wie man erfolgreich gegen die Bild-Gratiszeitung-Aktion angeht, hat Linus Neumann vom Netzpolitik-Blog gezeigt. Zwar gab es schon zuvor eine Widerspruch-Aktion von Campact, bei der Sie gegen eine Spende auch einen Aufkleber für den Briefkasten bekommen. Allerdings konterkariert der Springer-Verlag diese Widerspruch, indem er allen Widersprechern eine großformatige Infpostsendung in auffälligem Rot in den Briefkasten stecken wird.

Wer auch das nicht möchte, sollte sich an die Datenschutzabteilung des Springer-Verlags richten und dort schriftlich per E-Mail Einspruch gegen die Wurfsendungen einlegen. Genau das scheint Erfolg zu haben. Grundlage ist §35 BDSG auf Auskunft und Löschung.

Beim Initiator kam prompt ein Schreiben der Datenschutzabteilung zurück, in dem u.a. bestätigt wird, dass die Adresse in die Robinson-Liste (freiwillige schwarze Liste der Werbetreibenden) aufgenommen wurde und weder die Gratiszeitung noch die rote Infopostsendung nicht im Briefkasten landen wird.

Um ebenfalls noch vor dem 23. Juni erfolgreich Einspruch einzulegen, sollten Sie genau so vorgehen und an die folgenden E-Mail-Adressen eine Einspruch-E-Mail verschicken:

  • datenschutz@axelspringer.de
  • Hamburg@bild.de
  • Berlin@bild.de
  • redaktion@bild.de
  • leserbriefe@bild.de
  • service@axelspringer.de
  • ir@axelspringer.de
  • info@axelspringer.de
  • information@axelspringer.de

Den passenden Musterbrief finden Sie auf Netzpolitik.org. Zusätzlich zur E-Mail können Sie den Mustertext auch noch per Springer-Kontaktformular an den Springer-Verlag schicken. Doppelt gemoppelt hält besser.

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