Brückentage erleichtern den Umgang mit Feiertagen und sind eine motivierende Geste, die wieder Lust auf die Arbeit macht. Allerdings regelt das Bundesurlaubsgesetz nicht, wie der Arbeitgeber mit ihnen umzugehen hat. Deswegen sollten Sie sich als Angestellter in Sachen Brückentage an die individuellen Abmachungen halten und einige häufige Fehler vermeiden.
Kein Anspruch auf Brückentage
Letztendlich zählt die Entscheidung des Vorgesetzten, der um den Brückentag gebeten wird. Es muss wie bei jedem anderen Urlaub ein schriftlicher Antrag eingereicht werden. Diesem kann der Vorgesetzte dann zustimmen – oder auch nicht. Aufgrund des fehlenden Anspruchs gerade auf einzelne Brückentage sollten Sie daher lieber zurückhaltend mit ihren Forderungen umgehen und sich darüber freuen, wenn der Brückentag genehmigt wird. Auf eigene Faust fort zu bleiben oder darauf zu bestehen und einen Streit zu riskieren wäre dagegen nicht empfehlenswert. Anders verhält es sich bei einer mündlichen Zusage, die der Arbeitnehmer vielleicht sogar als Anlass genommen hat, bereits Ausgaben für seine Planung am Brückentag zu tätigen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den freien Tag entweder gewähren, auch wenn schriftlich keine Bestätigung vorliegt, oder er wird schadenersatzpflichtig.
Können Sie „blaumachen“?
Wer unentschuldigt am Brückentag von der Arbeit fernbleibt, obwohl dieser freie Tag nicht genehmigt wurde, rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Natürlich sind viele Arbeitnehmer verärgert und frustriert und würden gerne einfach zu Hause bleiben, wenn sie am Brückentag trotzdem zur Arbeit erscheinen müssen. Fristlose Kündigungen machen sich jedoch nicht gut im Lebenslauf. Auch eine spontane Erkrankung sollten Sie lieber nicht vortäuschen – vor allem dann nicht, wenn der Urlaubsantrag gescheitert ist und vielleicht sogar die Kollegen mitbekommen haben, wie begeistert Sie darüber waren – oder auch nicht. Denn dann kann der Arbeitgeber auf die Idee kommen, einen Nachweis über die Krankheit einzufordern und nachzuforschen, was denn los war. Brückentags-Blues sind nach wie vor keine Erkrankung, die ein Arzt attestieren würde.