Heimlich mithörenden Apps den Saft abdrehen

Um die 1000 Android-Apps, die Dunkelziffer dürfte viel höher liegen, sollen über eine versteckte Funktion das Mikrofon des Handys oder Tablets heimlich aktivieren können. Diese App(s) hören dann über das aktivierte Mikrofon im Fernsehen oder Radio gesendete Werbespots mit und zeigen anschließen die passende Werbung auch auf dem Smartphone. Dieses Verhalten lässt sich über die Einstellungen schnell verhindern.

Android

Zwei Einstellungsänderungen sind für den Schutz erforderlich. Zum Ersten öffnest du die Einstellungen deines Gerätes und rufst die Google-Einstellungen auf. Dann wechselst du zu Persönliche Daten & Privatsphäre | Einstellungen für Werbung und deaktivierst die Option Personalisierte Werbung.

Im zweiten Schritt muss die Berechtigung zur Nutzung des Mikrofons widerrufen werden. Auch dazu öffnest du die Einstellungen deines Androiden und rufst den Eintrag Apps auf.

Wähle dann die betreffende App aus, der du die Mikrofonnutzung untersagen willst, und schalte sie in der Option Berechtigungen ab.

iPhone, iPad und iPod touch

Zuerst schaltest du bei diesen Geräten ebenfalls die personalisierte Werbung ab. Tippe auf Einstellungen | Datenschutz | Werbung und aktivierst die Option Kein Ad-Tracking (Limit Ad Tracking).

Mehr Informationen zu diesem Thema findest du auf der Apple-Support-Webseite.

Um die Mikrofonberechtigung für Apps zu deaktivieren, rufst du die Einstellungen | Datenschutz auf und wählst den Dienst Mikrofon aus. In einer Liste werden nun alle Apps angezeigt, denen eine Berechtigung zur Mikrofonnutzung erteilt wurde. Schalte bei den gewünschten Apps die Berechtigung einfach ab.

Tipp:

Wenn du eine App bei Google Play, iTunes oder einem anderen Marktplatz herunterlädst, werden dir normalerweise die erforderlichen Berechtigungen vor dem Download angezeigt.

Hier kannst du schon entscheiden, ob du die Berechtigungen gewähren willst oder nicht. Entscheidest du dich für ein Nein, wird in den meisten Fällen die App nicht heruntergeladen und installiert.

In den aktuellen Versionen der Betriebssysteme kann man aber auch nach der Installation die Berechtigungen widerrufen. Dies sollte aber recht zügig erledigt werden, da sonst sensible Daten (z. B. Kontakte) auf fremden Servern landen.

Fazit:

Natürlich stellt sich die Frage, ob die App einen triftigen Grund für die angeforderten Berechtigungen hat. Eine Taschenlampen-App beispielsweise, soll einfach nur Licht machen und keine Kontakte auslesen oder andere Funktionen aktivieren. Im Zweifelsfall lässt man besser die Finger von Apps mit übersteigertem Berechtigungshunger.

Nach oben scrollen