Helmpflicht für Radfahrer? Radfahrer ohne Helm tragen bei Unfällen Mitschuld

In Deutschland dürfte es jedem bekannt sein, der schon einmal im Straßenverkehr teilgenommen hat, dass Radfahrer nicht dazu verpflichtet sind, einen Helm zu tragen. Vor kurzem jedoch gab das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht einer Radfahrerin die Mitschuld an einem Unfall, da diese keinen Helm getragen hat (Urteil vom 5. Juni 2013; Az. 7 U 11/12). Als Begründung äußerte sich das Gericht dahingehend, dass bei einem vernünftigen Menschen davon ausgegangen werden könne, dass dieser einen Helm trage, was diese Frau allerdings nicht tat.

Radfahrer können Mitschuld tragen

Kommt es zu einem Unfall und trägt der Radfahrer Verletzungen davon, die beim Tragen eines entsprechenden Helms hätten vermieden werden können, so wird dem Radfahrer zumindest eine Mitschuld zugesprochen. Dies ist sogar dann der Fall, wenn der andere Verkehrsteilnehmer ein verkehrswidriges Verhalten gezeigt hat, weswegen der Unfall überhaupt erst entstanden ist. So zumindest urteilte das Oberlandesgericht aus Schleswig-Holstein.

Junge Sturz mit Fahrrad

Urteilsbegründung des Gerichts

Trotz der Tatsache, dass Radfahrer keinen Helm in Deutschland tragen müssen, bestünde für diese Verkehrsteilnehmer ein besonderes Verletzungsrisiko. Da es offensichtlich sei, dass ein Helm vor etwaigen Verletzungen schütze, und dass ein Helm für niemanden allzu großen wirtschaftlichen Aufwand bedeute, sei auch die Anschaffung für jeden Menschen zumutbar. Damit begründete das Oberlandesgericht aus Schleswig-Holstein sein Urteil zur Mitschuld der Radfahrerin.

Mit Fahrradhelm auf der sicheren Seite

Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass es für jeden Radfahrer Pflicht sein sollte, einen Helm zu tragen. Denn dies bedeutet nicht nur, dass Betroffene in einem etwaigen Gerichtsverfahren nicht mehr viel zu befürchten haben, sondern auch, dass diese im Straßenverkehr besser vor Verletzungen geschützt sind. Sollte ein Radfahrer mit einem Auto zusammenstoßen, ist es nämlich ersichtlich, wer aus diesem Zusammenprall die stärkeren Schäden davontragen wird. Bei den geringen Kosten, die durch diesen komfortablen Schutz zu erwarten sind, sollte jeder Radfahrer – ob jung oder alt – auf einen Fahrradhelm zurückgreifen.

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