Der Windows-PC ist für alle da. Ob Vater, Mutter, Kind oder Tochter; dank der Benutzerkonten erhält jedes Familienmitglied sein eigenes Windows-Konto, unabhängig vom Alter. Eltern sorgen sich dabei oft darum, wie lange die Kleinen den Computer verwenden und welche Webseiten und Programme dabei genutzt werden. Zu Recht, schließlich tummeln sich gerade im Internet schwarze Schafe, die nur allzu leicht jugendgefährdende Inhalte offerieren.
Für besorgte Eltern stellt Windows umfassende Jugendschutzfunktionen zur Verfügung. Damit lässt sich bis in kleinste Detail festlegen, wie Kinder und Jugendliche – aber auch Erwachsene – den Windows-PC nutzen dürfen. Dabei lässt sich für jedes Konto beispielsweise frei bestimmen, wann der Computer benutzt werden darf, welche Programme und Spiele erlaubt sind und welche Webseiten tabu sind. Mit dem optionalen Aktivitätsberichten können Sie dabei sogar in Form eines Logbuchs nachverfolgen, wie und in welchem Umfang die einzelnen Benutzer den PC genutzt haben.
Jugendschutzfunktionen aktivieren
Der Jugendschutz für bestehende Benutzer ist schnell eingerichtet. Mit folgenden Schritten aktivieren Sie die digitale „Kindersicherung“:
1. Falls nicht bereits geschehen, sollten Sie zunächst– wie oben beschrieben – ein Benutzerkonto für Tochter oder Sohn einrichten.
2. Öffnen Sie die Systemsteuerung (Start | Systemsteuerung), und klicken Sie im Bereich Benutzerkonten und Jugendschutz auf Jugendschutz für beliebige Benutzer einrichten.
3. Wählen Sie das Benutzerkonto aus, für das Sie den Jugendschutz einrichten möchten.
4. Aktivieren Sie anschließend im Bereich Jugendschutz die Option Ein – Einstellung erzwingen.
5. Entscheiden Sie im Feld Aktivitätsberichterstattung, ob zusätzlich eine Art Logbuch über den Benutzer geführt werden soll. In der Aktivitätsberichterstattung wird zum Beispiel genau festgehalten, welche Webseiten besucht oder welche Programme gestartet wurden. Ist die Aufzeichnung gewünscht, wählen Sie hier die Option Ein – Information über Computernutzung sammeln.
Die grundsätzliche Jugendschutzfunktion ist damit aktiviert. Zu jedem Teilbereich wie die zeitliche Nutzung oder zugelassene oder gesperrte Webseiten können Sie jetzt noch detaillierte Einstellungen vornehmen.
George Orwell lässt grüßen
Wenn Sie die Aktivitätsberichterstattung aktivieren, sollten Sie die betroffenen Benutzer fairerweise davon in Kenntnis setzen. Im geschäftlichen Bereich – etwa bei Mitarbeitern – sind Sie sogar gesetzlich dazu verpflichtet.