Juristische Fallstricke: Links zu anderen Webseiten

Im Internet sind Links zu anderen Webseiten gang und gäbe. Doch auch hier ist Fingerspitzengefühl angesagt. Denn mit einem Link zu einer anderen Seite übernehmen Sie in gewisser Weise auch die Haftung für die verlinkten Inhalte. Verboten sind Links zu Webseiten mit eindeutig illegalem Inhalt, etwa illegalen MP3-Dateien.

Die genaue Abgrenzung ist schwierig. Laut Teledienstgesetz sind Links gesetzwidrig, wenn man „von den rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalten positive Kenntnis hat und es technisch möglich und zumutbar ist, die Nutzung zu verhindern“. Das heißt in der Praxis: Verzichten Sie im Zweifelsfall lieber auf den einen oder anderen Link.

Fehlendes Impressum, kopierte Texte, geschützte Bilder, illegale Musik – es gibt eine Menge Stolperfallen, auf die Homepage-Besitzer achten müssen. Generell hilft bei der Entscheidung der gesunde Menschenverstand. Wenn etwas nur den Hauch der Illegalität hat, verzichten Sie lieber auf das eine oder andere Foto. Weniger ist in diesem Fall mehr. 

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