Kein Internet? Provider muss Schadensersatz für Internetausfall leisten

Ihr Internetzugang ist schon einmal ausgefallen? Dann wird es Sie wahrscheinlich freuen, dass Sie in Zukunft Schadensersatz vom Provider verlangen können. Der Bundesgerichtshof hat dazu eine wichtige Entscheidung getroffen, die alle Kunden von Internetprovidern interessieren dürfte.

Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, dass Provider bei einem Internetausfall schadensersatzpflichtig werden (BGH Aktenzeichen III ZR 98/12). Diese Entscheidung wurde damit begründet, dass das Internet mittlerweile zu einem elementaren Bestandteil des Lebens geworden ist. Ein Ausfall ist deswegen ein sogenannter eigenwirtschaftlicher Nachteil und zwar auch und gerade für Privatpersonen. Wenn das Internet für eine längere Zeit ausfällt, muss der Provider den Kunden einen Ausgleich bezahlen. Was gut klingt, ist unter dem Strich aber nur eine sehr unbefriedigende Lösung für betroffene Kunden, denn die Schadensersatzsumme wird in der Regel sehr gering sein. Dennoch ist das Urteil ein Fortschritt, denn Sie haben als Kunde erstmalig eine Handhabe bei einem Internetausfall.

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Wie viel Schadensersatz ist zu erwarten?

Die Schadensersatzhöhe wird bei jedem Einzelfall individuell geprüft. Wer aber von Schadensersatzhöhen im amerikanischen Maßstab träumt, wird herb enttäuscht. Die Bundesrichter haben nämlich festgelegt, dass der Betroffene nur den Betrag bekommt, den er für einen gleichwertigen Anschluss während der Ausfallzeit hätte aufwenden müssen. Je nach Nutzung des Internets kann die Summe recht unterschiedlich sein. Es liegt aber auf der Hand, dass bei dieser Regelung letztlich nur ein relativ kleiner Betrag am Ende herauskommen kann. In der Praxis muss sich deswegen zeigen, ob Kunden, die von einem Internetausfall betroffen sind, tatsächlich Schadensersatz bekommen. Wenn die Rechtsabteilungen der Provider die Kosten in die Höhe treiben, wird sich jeder Betroffene ganz genau überlegen, ob er eine Schadensersatzklage anstrengend. Optimal ist die Regelung, die der Bundesgerichtshof getroffen hat, zumindest für die Kunden deswegen nicht.

Fazit: Wenn Ihr Internet in Zukunft einmal ausfallen sollte, können Sie von Ihrem Provider Schadensersatz verlangen. Rechnen Sie aber nicht mit einer hohen Summe, denn das Gericht wird Ihnen nur den Betrag zusprechen, den sie für einen Ersatz-Internetzugang hätten aufwenden müssen.

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