KFZ-Kennzeichen: Was man über TÜV-Plaketten wissen sollte

Das hintere Nummernschild eines Autos weist TÜV-Plaketten auf, die das Datum der kommenden Hauptuntersuchung zeigen. Jährlich wechseln die Grundfarben der erlauben eine leichtere Kontrollierbarkeit. Das Farbsystem wird alle sechs Jahre geändert und besteht in dieser Variante seit dem Jahr 1980. Die Farben sind auch für die vorderen Kennzeichen gültig, welche die Prüfplakette für die Abgasuntersuchung (AU) aufweisen.

Laut den gesetzlichen Vorgaben müssen es stets RAL-Farben sein, die sich aus den folgenden Farben zusammensetzen:

  • grün (RAL 6018)
  • braun (RAL 8004)
  • rosa (RAL 3015)
  • gelb (RAL 1012)
  • blau (RAL 5015)
  • orange (RAL 2000)

Die Farbe verrät die Jahreszahl

Die Farben wiederholen sich alle sechs Jahre. Wichtig sind die Farben für die Polizei. Anhand der Farben ist bereits aus der Ferne zu erkennen, wann ein Auto zum TÜV muss oder musste. Die Farben bis zu den TÜV-Terminen im Jahr 2025 stehen bereits fest, und zwar:

  • 2012 – grün (RAL 6018)
  • 2013 – orange (RAL 2000)
  • 2014 – blau (RAL 5015)
  • 2015 – gelb (RAL 1012)
  • 2016 – braun (RAL 8004)
  • 2017 – rosa (RAL 3015)
  • 2018 – grün (RAL 6018)
  • 2019 – orange (RAL 2000)
  • 2020 – blau (RAL 5015)
  • 2021 – gelb (RAL 1012)
  • 2022 – braun (RAL 8004)
  • 2023 – rosa (RAL 3015)
  • 2024 –  grün (RAL 6018)
  • 2025 – orange (RAL 2000)

Der Durchmesser jeder Plakette beläuft sich auf 35 Millimeter während die Schrift der Jahreszahl in der Höhe nur 5 Millimeter aufweist. Die Monatszahlen sind 4 Millimeter groß und die Striche sind 0,7 Millimeter dick. Die Farbe sowohl der Schrift als auch Striche ist Schwarz (RAL 9005).

Als Material für die Plaketten wurden Folien-Aufkleber gewählt aber stellenweise kommen noch Feststoffplaketten zum Einsatz. Die Ränder zeigen in den Monaten November bis Januar einen schwarzen Balken von drei Millimeter Dicke und erleichtern die Kontrolle. Der Prüfungsmonat ist immer oben während sich die Lage der schwarzen Ränder ändert, je nach Jahreszeit. Wenn der Rand sich auf der rechten Seite befindet, so wurde die Prüfung im Frühjahr durchgeführt, links im Herbst und oben im Winter.

Jeder PKW muss alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, ebenso alle Nutzfahrzeuge (maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) und Motorräder. Schwere Fahrzeuge und jene die der Personenbeförderung dienen jedes Jahr. Bei Nutzfahrzeugen sind zudem spezielle Prüfpflichten notwendig, wie zum Beispiel Bremsenchecks.

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