KFZ Kurzkennzeichen: Ablösung der roten Nummernschilder

Die roten Kennzeichen sind wohl vielen noch ein Begriff. Oft sah man sie auf den Straßen und wusste meist nicht ganz genau wofür sie gültig waren. Ganz einfach erklärt waren es Kennzeichen, die man sich ausleihen konnte um ein Wagen zu überführen oder eine Testfahrt zu machen, ohne dass der PKW seinen Eigentümer gewechselt hat und das Fahrzeug wieder bei einer neuen Versicherung angemeldet und zugelassen wurde. Das ist ja nur langfristig möglich oder bei einem Halterwechsel. Also musste diese Zwischenlösung her. Leider wurden diese Nummernschilder oft nicht zurückgegeben und bei einem Fahrzeug ohne eingetragenen Halter war es sehr schwierig ein Mahnverfahren einzuleiten. Ein erheblicher Kosten- und verwaltungsaufwand war die Folge. Zudem wurden diese Kennzeichen leider des Öfteren für kriminelle Handlungen missbraucht.

Damit ist jetzt Schluss, denn es gibt nur noch die sogenannten Kurzkennzeichen. Diese sind nur maximal fünf Tage zu benutzen und verlieren danach ihre Gültigkeit. Bestellen kann man diese am einfachsten im Internet und die Kosten betragen um die 70 € inklusive Versand und entsprechenden Versicherungen.

Erkennen tut man diese Kennzeichen an dem gelben Balken auf der rechten Seite. Dort steht in drei Zahlenreihen das Datum des ersten Gültigkeitstages. In der ersten Zeile steht der Tag, in der zweiten der Monat und in der dritten die letzten beiden Zahlen des Jahres. Ansonsten sieht es genauso aus wie ein übliches EU-Kennzeichen inklusive Euro-Feld auf der linken Seite und schwarzer Schrift auf weißem Grund.

Diese Kennzeichen sind von gewerblichen und privaten Nutzern zu beantragen, sind aber nur für ein spezifisches Fahrzeug anwendbar. Eine weitere Benutzung -auch innerhalb des Zeitraumes von fünf Tagen- ist nicht zulässig. Dies ist nach Straßenverkehrsgesetz und Pflichtversicherungsgesetz strafbar. Für die Nutzung ist keine bestandene Abgasuntersuchung oder Hauptuntersuchung notwendig. Diese Plaketten sind also nicht auf den Kennzeichen zu finden.

Erlaubt sind Fahrten, die der Überführung dienen, für Probefahrten oder für die Vorführung beim TÜV. Auch Überführungen ins EU Ausland sind möglich, man sollte sich aber vorher genauestens informieren über eventuelle Besonderheiten des jeweiligen Landes. Genauere Informationen erhält man zum Beispiel auf kfz-info.net mit weiteren Verlinkungen zur Beantragung.

Autokauf

Interessant ist die Entstehung der KFZ-Kenzeichen, die umgangssprachlich auch Nummernschilder genannte werden allemal. Schon Ende des 19. Jahrhunderts wurde das erste Kennzeichen in Deutschland an einem Fahrzeug montiert. Anfang des 20. Jahrhunderts trat eine einheitliche Regelung in Kraft und wurde zur Pflicht. Die Einteilung war damals sehr vereinfacht und änderte sich einige Male in der Geschichte. Nach dem Zweiten Weltkrieg bestimmten die Besatzungsmächte die Regelung zur Kennzeichnung, die in den 50er Jahren vereinheitlicht wurde und mit einigen Änderungen heute noch Bestand hat. Nach der Wiedervereinigung gab es wiederum einige Verbesserungen und die EU hat im Laufe der Jahre dieses System vereinheitlicht und sicherer gemacht durch zum Beispiel neue Schriften.