KFZ-Steuer zurück für alte Autos

Viele Besitzer von Autos der Baujahre 1993 bis 1996 erhalten Geld vom Staat zurück. Der Grund: 1997 wurde die Schadstoffklasse 2 eingeführt. PKW mit Schadstoffklasse 1 mussten seitdem mehr KFZ-Steuer berappen. Oft zu Unrecht, denn viele Autos aus den Jahren ’93 bis ’96 sind zwar der Schadstoffklasse 1 zugeordnet, erfüllen aber problemlos die Abgasnorm der Schadstoffklasse 2. Viele Fahrzeuge lassen sich auf der Zulassungsstelle umschlüsseln – und zwar ganz ohne Umbau. Die zuviel gezahlte KFZ-Steuer – meist mehrere hundert Euro – gibt es zurück. Auch rückwirkend vom Tag der Zulassung.

Prüfen, Umschreiben, Geld zurück

So gibt es das Geld zurück: Prüfen Sie bei Ihrem KFZ-Händler oder der Vertragswerkstatt, ob Ihr Fahrzeug auch ohne technische Veränderungen die Euro-Norm 2 erfüllt. Bei vielen Fahrzeugen der Baujahre 1993 bis 1996 ist das der Fall. Mit der Bescheinigung beantragen Sie bei der Zulassungsstelle die Änderung der Schlüsselnummer, die für die Abgaseinstufung relevant ist.

Wichtig dabei: Achten Sie darauf, dass die Zulassungsstelle die Änderung auf den Tag der Erstzulassung des Autos rückdatiert. Nur dann gibt es die volle Erstattung rückwirkend bis zum Tag der Erstzulassung. Sollte Ihre Finanzbehörde die Erstattung ablehnen, verweisen Sie auf § 175 der Abgabenordnung sowie die in Bayern und Rheinland-Pfalz gängige Praxis, zuviel gezahlte KFZ-Steuern auch rückwirkend zu erstatten.

Weitere Informationen zum Thema:

Informationen und Tools rund um die KFZ-Steuer vom ADAC

– Oberfinanzdirektion Hannover: KFZ-Steuer online berechnen

§ 174 der Abgabenordnung

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