In der Innenstadt sind bezahlbare Parkplätze oft Mangelware und nicht selten führt das falsche Parken zu einem Bußgeld oder sogar zum Abschleppen des Fahrzeugs. Beachten Sie daher einige wichtige Grundregeln, damit das Parken nicht noch teurer wird, als es ohnehin schon ist.
Wenn der Parkscheinautomat außer Betrieb ist
In einen defekten Parkscheinautomaten oder eine defekte Parkuhr können Sie natürlich kein Geld einwerfen, dürfen aber trotzdem auf den ausgewiesenen Plätzen parken. Legen Sie in diesem Fall einen Zettel mit dem Hinweis auf das defekte Gerät hinter die Windschutzscheibe. Zusätzlich benutzen Sie Ihre Parkscheibe, stellen die Ankunftszeit darauf ein und achten darauf, dass Sie die Höchstparkdauer auf dem betreffenden Parkplatz nicht überschreiten.
Das Freihalten von Parkplätzen ist verboten
Besonders in Großstädten ist es oft schwierig, für den Umzugswagen einen Parkplatz vor dem Haus zu bekommen, damit Sie die Möbel nicht drei Straßen weit tragen müssen. Es ist jedoch grundsätzlich nicht erlaubt, die Parkplätze vor dem Haus mit Mülleimern oder anderen Gegenständen freizuhalten. Ebenso dürfen Sie sich nicht auf die Straße stellen, bis der Möbelwagen kommt oder Ihren Beifahrer bei der Parkplatzsuche in der Stadt darum bitten, einen Parkplatz freizuhalten, bis Sie gewendet haben.
Beide Vorgehensweisen können mit einem Bußgeld geahndet werden, daher sollten Sie besser darauf verzichten. Wenn Sie in einer verkehrsreichen Straße wohnen und einen Umzug planen, besorgen Sie sich am besten offizielle Halteverbotsschilder. Diese Schilder bekommen Sie gegen Zahlung einer Gebühr von Ihrer Gemeinde oder dem Straßenverkehrsamt.
Verschneite Schilder und Windschutzscheiben
An alle Parkvorschriften müssen Sie sich auch im Winter, wenn die Straßen verschneit sind, halten. Von einem Bußgeld wird man in dieser Zeit nur dann absehen, wenn Sie Markierungen und Schilder tatsächlich nicht mehr erkennen konnten, weil sie vollständig von Schnee bedeckt waren. Dann sollten Sie zur Beweissicherung mit dem Handy ein Foto von den verschneiten Schildern und Markierungen machen.
Auch wenn Sie den Parkschein ordnungsgemäß hinter die Windschutzscheibe legen, in der Zwischenzeit aber die Scheibe zuschneit, droht kein Bußgeld. Laut Straßenverkehrsordnung reicht es, den Parkschein sichtbar und von außen gut leserlich anzubringen – also hinter die Frontscheibe. Fällt Schnee auf die Scheibe, könnten die Kontrolleure und Politessen den Schnee ja entfernen und den Parkschein wieder sichtbar machen. Viele machen sich jedoch nicht die Arbeit und reduzieren die Kontrollen auf ein Minimum. Hängt trotz verschneiter Scheibe ein Knöllchen am Scheibenwischer, fertigen Sie am besten auch hier zur Beweissicherung Fotos an.