Krankenversicherung mit Beitragsrückerstattung – Nicht so toll, wie es zunächst scheint

Für viele Krankenversicherte in privaten und gesetzlichen Krankenkassen ist es ein Anreiz, sich für eine Krankenversicherung mit Beitragsrückerstattung zu entscheiden. Unbekannt ist Ihnen aber in den meisten Fällen, dass sie die als Bonus von der Krankenversicherung ausgeschriebene Rückerstattung nicht in voller Höhe für sich verzeichnen können.

Wie das Finanzamt bei der Krankenversicherung mitkassiert

Sie sind das ganze Jahr über bei allen für den Bonus notwendigen Vorsorgeuntersuchungen gewesen, haben bei Ihrer Krankenversicherung keine Kostenübernahme für medizinische Versorgung beantragt und freuen sich nun, dass Sie einen vollen Monatsbeitrag von der Krankenversicherung zurückerstattet bekommen? Doch schon hält das Finanzamt die Hände auf und möchte an Ihrer Rückerstattung teilhaben? Da es sich beim Bonus der Krankenversicherung um ein in der Steuer als Einkommen anzurechnendes Mittel handelt, müssen Sie diesen Betrag in der Steuererklärung angeben und ihn der Berechnung Ihrer Einkommenssteuer als Guthaben zuführen. Ob sich eine Krankenversicherung mit Beitragsrückerstattung für Sie lohnt, sollten Sie bereits kalkulieren, ehe Sie sich entscheiden und einen Vertrag mit der Krankenversicherung unterschreiben. Erhalten Sie beispielsweise von der Krankenkasse 120 Euro Bonus zurück und müssen diesen beim Finanzamt mit 35% versteuern, bleiben Ihnen vom Guthaben nur 76 Euro übrig. In der Steuererklärung muss die Rückerstattung von Krankenversicherung Beiträgen angegeben werden, da sie das Einkommen erhöhen und so der Einkommenssteuer unterliegen.

Tabletten und Taschenrechner

Rückerstattungen für Medikationen sind vom Finanzamt nicht betroffen

Nicht verwechseln sollten Sie die erhaltene Bonuszahlung Ihrer Krankenversicherung mit einer Rückerstattung von Aufwendungen für Medikamente oder Therapien. Diese von der Krankenversicherung an Sie gezahlten Kosten unterliegen nicht der Steuerpflicht und müssen so in der Steuererklärung keine Nennung erfahren. Damit Sie sich nicht verkalkulieren und nach der Steuer beim Finanzamt wenig Nutzen in einer Krankenversicherung mit Beitragsrückerstattung sehen, sollten Sie bereits im Vorfeld berechnen oder Ihren Steuerberater dahingehend befragen, ob sich ein Vertrag mit Rückerstattung für Sie lohnt oder ob Sie sich lieber für eine Krankenversicherung ohne diesen steuerpflichtigen Bonus entscheiden sollten.

Die mobile Version verlassen