Krankschreibung & Attest: Wann braucht man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

In vielen Firmen ist es üblich, dass ein Arbeitnehmer bei Krankheit erst am vierten Fehltag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen muss. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt stellte mit seinem Urteil vom 14. November 2012 (Aktenzeiche 5 AZR 886/11)  jedoch fest, dass Arbeitgeber durchaus das Recht haben, bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung einzufordern.

Ärztliches Attest schon am ersten Krankheitstag

Konkret ging es im Streit, über den das Bundesarbeitsgericht zu urteilen hatte, um eine Redakteurin, die beim WDR tätig ist. Ihr Arbeitgeber hatte sie aufgefordert, bei zukünftigen Krankheiten schon für den ersten Fehltag ein ärztliches Attest vorzulegen. Diese Forderung sah die Redakteurin jedoch als Schikane an und mutmaßte, ihr Arbeitgeber würde sie verdächtigen, Krankheiten nur vorzutäuschen, denn für ihre Kollegen galt diese Regelung nicht. Daher klagte sie sich durch mehrere Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht. Das Bundesarbeitsgericht sah die Forderung des Arbeitgebers jedoch als rechtens an und wies ihre Klage ab. In ihrer Begründung stellten die Richter außerdem fest, dass Arbeitgeber keinerlei Gründe angeben müssen, wenn sie von ihren Angestellten schon ab dem ersten Fehltag ein ärztliches Attest verlangen.

Das bedeutet dieses Urteil für Sie

Unabhängig von diesem Urteil sind Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihn schnellstmöglich zu informieren, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit erscheinen können. Ob Sie schon ab dem ersten oder erst ab dem vierten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen, liegt dagegen im Ermessen Ihres Chefs. Weil das Urteil des Bundesarbeitsgerichts für sämtliche Arbeitsverhältnisse gilt, haben auch Sie die Pflicht, sich an die Vorgaben Ihres Arbeitgebers zu halten. Fragen Sie daher im Zweifel in Ihrer Personalabteilung nach, damit es später zu keinen Problemen kommt.