Kreditverträge – was man wissen sollte

Mit Fachbegriffen aus Versicherung oder Finanzwelt tun sich die meisten schwer. Zwar betrifft diese nahezu jeden, doch man möchte dieses Feld dann doch lieber den Spezialisten überlassen und nicht endlos Akten und Verträge lesen müssen. Deshalb soll an dieser Stelle ein kurzer Abriss über Kreditverträge gegeben werde. Was bedeuten sie, wer braucht sie und warum, und wie, kann man sie wieder beenden?

Bedeutung eines Kreditvertrages

Letztlich ist ein Kreditvertrag nichts anderes als die vertragliche Bestätigung und Absicherung zwischen Geldnehmer und Geldgeber, wenn Letzterer Ersterem Geld leiht. Dies kann zum Beispiel dann nötig sein, wenn man sich ein Haus bauen oder kaufen will oder sich ein neues Auto zulegen möchte. Zu einem bestimmten Zinssatz ist es dann möglich, sich von einem Kreditinstitut Geld zu leihen und dieses über die Frist mehrerer Jahre oder Jahrzehnte zurück zu zahlen.

Bestandteile des Vertrags

Es versteht sich von selbst, dass eine fünf- oder sechsstellige Summe nicht ohne weiteres verliehen wird. Deswegen hat der Geldnehmer einige Voraussetzungen zu erfüllen, damit er das Geld erhält.

  • Laufzeit und Tilgung
    Kredite sind immer befristet und jede Bank achtet darauf, dass die vertragliche Laufzeit mit der finanziellen Möglichkeiten des Kreditnehmers in Einklang steht. Nach Abschluss der Laufzeit muss der Kredit dann vollständig zurückgezahlt werden. Um sicherzugehen, dass der Kreditnehmer seiner Rückzahlungspflicht auch aller Wahrscheinlichkeit nachkommen wird, ist die Bank berechtigt und verpflichtet, sich ein Bild über die wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers zu machen.
  • Offenlegung wirtschaftlicher Verhältnisse
    Hierzu legt der Kreditnehmer seine wirtschaftlichen Verhältnisse komplett offen. Diese werden durch die Bank und durch die Bankenaufsicht jährlich geprüft und kontrolliert. Eine Verletzung des Vertrages liegt dann vor, wenn der Kreditnehmer die erforderlichen Unterlagen nicht einreicht. Dann treten automatisch bestimmte Kündigungsrechte in Kraft.
  • Kreditzinsen
    Stets angegeben werden die anfallenden Kreditzinsen und deren Zahlungsart sowie eventuell anfallende Gebühren. Diese gelten für die gesamte Vertragsdauer und können nicht im Nachhinein geändert werden.

Thema Kündigung

Die Kündigungsmöglichkeiten bei einem Kreditvertrag unterscheiden sich in die gesetzliche und die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit.

  • Außerdordentliche Kündigung
    Fast immer endet ein Kredit vertrag, indem er einfach wie vertraglich vereinbart ausläuft. In einigen Fällen jedoch kann er auch vorzeitig beendet werden, allerdings muss dann ein wichtiger Grund vorliegen. Dieser besteht zum Beispiel dann, wenn einer der beiden Parteien die Fortsetzung der Zahlung bis Vertragsende nicht zugemutet werden kann oder wenn sich die wirtschaftliche Situation einer der beiden Seiten dramatisch verändert. Möchte man den Vertrag frühzeitig kündigen, so kann man dazu spezielle Kreditvertrag Vorlagen bei Sparen.de nutzen.
  • Gesetzliche Kündigung
    Die gesetzliche Kündigung steht dem Kreditgeber einzig bei unbefristet gewährten Krediten zu. Diese werden jedoch nur in seltenen Fällen gewährt, wobei dann der Kreditgeber ein Kündigungsrecht von drei Monaten genießt. Diese Frist ist die einzige Möglichkeit, einen unbefristeten Vertrag aufzukündigen.

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