Kündigung durch den Arbeitgeber – So reagieren Sie richtig

Selbst wenn ein Arbeitsverhältnis bereits über Jahre hinweg besteht, sind Konflikte zwischen einem Arbeitgeber und seinen Mitarbeitern nicht auszuschließen. Abmahnungen spielen dabei eine bedeutende Rolle, nicht selten flattert schließlich sogar die Kündigung ins Haus. Sind auch Sie von dieser Problematik betroffen, gilt es zunächst einen kühlen Kopf zu bewahren. Allerdings sollten Sie schnell handeln. Außerdem ist es unverzichtbar, sofort die zuständige Arbeitsagentur über die Kündigung seitens des Arbeitgebers zu informieren. Nur so vermeiden Sie finanzielle Nachteile, die sich ergeben können, wenn sich die Kündigung als rechtens herausstellt und wenn Sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen.

Ist die Kündigung rechtmäßig oder nicht?

Diese Frage stellt die alles Entscheidende dar. Erst nach deren Beantwortung sollten weitere Schritte eingeleitet werden. Umgehend einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu kontaktieren, empfiehlt sich. Dieser kann beurteilen, ob formelle oder inhaltliche Fehler im Kündigungsschreiben die Kündigung de facto null und nichtig machen, oder ob aus anderen Gründen eine Kündigungsschutzklage in Betracht gezogen werden kann. Da der Gesetzgeber diese Klage beim Amtsgericht nur innerhalb einer Frist von drei Wochen zulässt, ist Eile angesagt. Im Buchhandel gibt es jede Menge Ratgeber rund um das Thema Arbeitsrecht, worauf Sie achten müssen und welche Fallstricke es gibt.

Der Aufhebungsvertrag – unterschreiben Sie nicht

Sollte Ihr Arbeitgeber Sie dazu veranlassen wollen, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, machen Sie das bloß nicht. Sie müssen laut deutschem Recht nicht einmal den Erhalt der Kündigung schriftlich bestätigen. Gerade aber das Unterschreiben eines Aufhebungsvertrages kann entscheidende Nachteile mit sich bringen – nicht zuletzt eine mögliche Sperre des Arbeitslosengeldes für drei Monate.

Nach oben scrollen