Mehr steuerfreie Zinsen durch Nichtveranlagungsbescheinigung

Geht es Ihnen so wie vielen Ihrer Mitmenschen, die zwar hohe Zinsen und sonstige Kapitalerträge haben, gleichzeitig aber auch über nur wenig Gesamteinkommen verfügen? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich von der Bank mehr als die übliche Höhe von 801 Euro steuerfrei auszahlen zu lassen. Fällt Ihr Einkommen so gering aus, dass Sie keinerlei Steuern abtreten müssen, dann lohnt es sich, beim Finanzamt einen Antrag auf die sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung einzureichen. Dadurch sparen Sie sich die Abgeltungssteuer, die ansonsten automatisch von den Banken ans Finanzamt abgeführt wird.

Nichtveranlagungsbescheinigung richtig beantragen

Um die Nichtveranlagungsbescheinigung bei den Behörden beantragen zu können, benötigen Sie zunächst folgende Materialien:

  • Den Antrag zur Nichtveranlagungsbescheinigung finden Sie hier, indem Sie unter „Formularsuche“ nach „Nichtveranlagung“ suchen. Oder Sie springen direkt zum Nichtveranlagungsformular.
  • Eine Steuerbescheinigung beziehungsweise Erträgnisaufstellungen Ihrer Hausbank.
  • Aktuellen Steuerbescheid sowie Einnahmen- und Ausgabenrechnung inklusive Belege.

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Anhand weniger und einfacher Schritte gelangen Sie zu Ihrer Nichtveranlagungsbescheinigung:

Erster Schritt: Nehmen Sie die von Ihrer Bank erhaltene Steuerbescheinigung beziehungsweise die Erträgnisaufstellungen genau unter die Lupe. Liegt der Betrag unter 801 Euro beziehungsweise bei Eheleuten unter 1.602 Euro, dann ist es nicht einmal notwendig, eine Nichtveranlagungsbescheinigung auszufüllen. Nehmen Sie stattdessen Kontakt zu Ihrer Bank auf und erteilen Sie ihr entsprechende Freistellungsaufträge.

Zweiter Schritt: Machen Sie bei der Betrachtung der Aufstellungen allerdings die Erkenntnis, dass Sie doch mehr Kapitalerträge als die genannte Summe erzielten, berechnen Sie Ihr Gesamteinkommen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird nur dann vom Finanzamt gewährleistet, wenn das steuerpflichtige Einkommen bei höchstens 8.130 Euro im Jahr liegt.

Dritter Schritt: Im Antrag müssen Sie bekannt geben, wie hoch Ihr künftiges Einkommen voraussichtlich ausfallen wird. Außerdem müssen Sie anfallende Ausgaben wie Versicherungsbeträge, Heimkosten und dergleichen angeben. Erfinden Sie bloß nichts, denn wahrscheinlich müssen Sie über Ihre Angaben Belege liefern können.

Letzter Schritt: Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist für einen Zeitraum von drei Jahren gültig und wird bei der Bank abgegeben. Damit sind Sie drei Jahre lang frei von der Abgeltungssteuer. Zusätzlich müssen Sie in diesem Zeitraum keine Steuererklärung abgeben. Sobald sich Ihr Einkommen jedoch in seiner Höhe nach oben verändert, müssen Sie dem Finanzamt darüber Bericht erstatten.

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