Mieterhöhung: Hinnehmen oder sich zur Wehr setzen?

Mieterhöhungen sind an der Tagesordnung, unter anderem auch, weil das Gesetz es von Grund auf zulässig macht. Doch als Mieter müssen Sie nicht jede Erhöhung einfach kommentarlos hinnehmen. Es ist heute nicht selten, dass dem Vermieter bei der Festlegung der Erhöhung Fehler unterlaufen, die Ihnen die Chance eröffnet, sich erfolgreich zur Wehr zu setzen.

Regelmäßige Mieterhöhungen sind vom Gesetzgeber zulässig. Wenn im Mietvertrag keine Sonderregelungen zwischen Vermieter und Mieter getroffen werden, kann der Hauseigentümer die Miete sogar soweit erhöhen, dass der ortsübliche Standard erreicht wird. Eine Grenze ist dabei allerdings einzuhalten. Die Mieten dürfen innerhalb von drei Jahren nur maximal um zwanzig Prozent erhöht werden. Doch das ist bereits eine beträchtliche Hürde, die von vielen immer schwerer zu stemmen ist.

Änderung des Mietrechts bringt Hoffnung

Eine Hoffnung auf etwas weniger Mieterhöhung gibt es jetzt wieder. Der Bundestag hat eine Änderung des Mietrechts beschlossen, wonach die Landesregierungen Gebiete benennen können, wo die Versorgung mit Mietwohnungen zu den bisherigen Bedingungen arg gefährdet ist. Hier fällt die Obergrenze der Erhöhung innerhalb von drei Jahren von zwanzig auf fünfzehn Prozent. Allerdings bedarf es für das Inkrafttreten dieser Änderung noch der Zustimmung vom Bundesrat sowie von der entsprechenden Verordnung in der jeweiligen Landesregierung.

Mieterhöhung

Widerstand gegen die Mieterhöhung lohnt sich häufig

Trotz dieser an sich klaren Regelungen zur Mieterhöhung sollten Sie als Mieter hellwach sein und die Preissteigerung gründlich prüfen. Der Widerspruch lohnt sich mehr als Sie denken, denn den Vermietern unterlaufen heute oftmals Fehler. Dazu gehört die falsche Anwendung des Mietspiegels genauso wie die unterschiedliche Umsetzung der Erhöhung auf die einzelnen Mieter oder die fehlerhafte Umlegung von Modernisierungen auf die Miete.

Stimmen Sie nicht voreilig jeder Mieterhöhung zu, wenden Sie sich zur Prüfung besser an einen Mietspezialisten. Haben Sie erst einmal der Mieterhöhung zugestimmt, dann ist die neue Miethöhe rechtskräftig.

Übrigens: Bei der Stiftung Warentest zeigt die übersichtliche „Tabelle für Mieterhöhungen„, wann wie viel Mieterhöhung erlaubt ist.

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