Mietminderung bei TV-Ausfall

Kabelfernsehen ist eine feine Sache – solange der Kabelanschluss funktioniert. Bleibt das TV-Bild schwarz, können Sie in den meisten Fällen die Miete mindern.

Die Mietminderung ist möglich, wenn der Kabelanschluss Bestandteil des Mietvertrags ist. Die Kabelgebühren werden dann über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter verteilt. Kommt es zum TV-Ausfall, sind Sie nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Schöneberg (AZ GE 88, 361) berechtigt, die Miete zu kürzen. Angemessen sind zehn Prozent der Miete, und zwar anteilig für den Zeitraum des jeweiligen Ausfalls. Ein Beispiel: Bei einer Miete von 800 Euro und einem TV-Ausfall von einer Woche, können Sie die Monatsmiete um 18,66 Euro kürzen. (800 Euro pro Monat entspricht 26,66 Euro pro Tag oder 186,66 Euro pro Woche).

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