Mietnebenkosten steuerlich geltend machen

Als Mieter können Sie Ihre Mietnebenkosten zumindest teilweise bei der Steuererklärung geltend machen. In diesen finanziellen Vorteil sollten Sie unbedingt nutzen, zumal die Nebenkosten regelmäßig steigen.

Die Nebenkosten sind ein Aufschlag auf die Miete. Der Vermieter gibt mit den Nebenkosten Ausgaben an seine Vermieter weiter, die beispielsweise für den Schornsteinfeger, den Hausmeister oder auch einen Putzservice entstehen. Viele Mieter wissen aber nicht, dass Sie einen Teil der Nebenkosten steuerlich geltend machen können und auf diese Weise die steuerliche Belastung senken können. Das gilt allerdings nicht prinzipiell für alle Nebenkosten, sondern nur für die Kosten, die für Personal aufgewendet wurden. Sachkosten können nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Der Vermieter muss eine genaue Aufstellung liefern

Da Sie als Mieter nicht entscheiden können, welcher Anteil der Nebenkosten durch Personalaufwand entstanden ist, ist Ihr Vermieter dazu verpflichtet, Ihnen eine detaillierte Nebenkostenabrechnung zu liefern. Aus der Abrechnung muss hervorgehen, welche Ausgaben der Vermieter getätigt hat, um den personellen Aufwand bei der Verwaltung der Wohnung zu gewährleisten. Diese Abrechnung ist dann das entscheidende Schriftstück, wenn Sie beim Finanzamt Ihre Ansprüche geltend machen wollen. Problematisch ist allerdings, dass Sie nicht immer zum Zeitpunkt der Steuererklärung auch die Nebenkostenabrechnung vorliegen haben. Eine Schätzung ist in der Regel nicht möglich.

Heizkostenabrechnung

Nachträglich Mietnebenkosten geltend machen

Es ist allerdings durchaus möglich, die Mietnebenkosten, die steuerlich absetzbar sind, auch noch im Nachhinein geltend zu machen. Sie können beispielsweise einfach die Mietnebenkosten aus dem Vorjahr in der Steuererklärung für das aktuelle Jahr aufnehmen. In der Regel dürfte sich dadurch kein großer finanzieller Unterschied ergeben, es sei denn, Ihr Gehalt hat sich wesentlich verändert. Nicht nur in diesem Fall sind Sie gut beraten, rechtzeitig einen Steuerberater aufzusuchen, der Sie ganz genau berät, welche Optionen es in Ihrem konkreten Steuerfall gibt. Ein Steuerberater bezahlt sich in der Regel selbst, nicht zuletzt, weil er dafür sorgt, dass Sie Ihre Nebenkosten steuerlich geltend machen.